Bei welchen Fällen greift die Reiserücktrittsversicherung?

Zuletzt aktualisiert am 9. August 2024

Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet anfallende Kosten nur, wenn Sie eine Reise stornieren, bevor Sie diese angetreten haben. Aus Sicht der Versicherung gilt eine Reise dabei als angetreten, sobald die erste gebuchte Reiseleistung in Anspruch genommen wird.

In welchem Fall tritt eine Reiserücktrittsversicherung ein?

Die Reiserücktrittsversicherung akzeptiert nur Gründe, die unvorhersehbar waren. Das heißt, wer plötzlich krank wird, kann mit einer Kostenübernahme rechnen. Ist der Zustand aber länger bekannt und besteht jederzeit ein Risiko, kann die Versicherung Einwände äußern.

Was ist ein Grund für Reiserücktritt?

Allgemein anerkannte Gründe sind u.a. folgende: unerwartete schwere Erkrankung der Reisenden oder naher Angehörigen, Todesfall, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsplatzwechsel, Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung.

Was brauche ich für ein Attest bei Reiserücktritt?

Im Krankheitsfall benötigen wir das Formular „Ärztliche Bescheinigung zur Reiseunfähigkeit“, vom behandelnden Arzt ausgefüllt, zurück. Andere Gründe müssen durch entsprechende Nachweise (Sterbeurkunde, amtliche Bescheinigung o. ä. ) belegt werden.

Welche Krankheiten werden bei Reiserücktritt anerkannt?

Bei folgenden gesundheitlichen Problemen kommt die Reiserücktrittsversicherung für die Stornierung Ihres Urlaubs auf.
  • Schwere Erkrankungen und Verletzungen. ...
  • Defekte Prothesen, Implantate oder Herzschrittmacher. ...
  • Probleme wegen Impfungen. ...
  • Gewebe- oder Organspenden. ...
  • Todesfall in der Familie.

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Welche Krankheit um Reise zu stornieren?

Eine Virusinfektion, eine Lungenentzündung oder ein Bandscheibenvorfall sind jedoch häufige Gründe für einen Reiserücktritt und somit abgedeckt. Wichtig ist, dass ein Arzt die Krankheit und die Reiseunfähigkeit attestiert. Die Reiserücktrittversicherung gilt z.B. auch bei einer schweren Erkrankung der Eltern.

Ist Magen Darm ein Grund für Reiserücktritt?

Ist ein Magen-Darm-Infekt ein Grund für Reiserücktritt? Eine leichte Durchfallerkrankung, Kopfschmerzen oder eine Erkältung sind kein Fall für einen Reiserücktritt. Ist allerdings für den Betroffenen die Reise wegen eines schweren Infekts nicht mehr zumutbar, muss die Reiserücktrittsversicherung dafür einstehen.

Was gilt als schwere Krankheit Reiserücktritt?

Eine schwere Krankheit liegt dann vor, wenn die versicherte Person so stark beeinträchtigt ist, dass sie aufgrund von Symptomen und Beschwerden die geplante Reise nicht antreten kann. Diese Reiseuntauglichkeit muss von einer Ärztin oder einem Arzt schriftlich attestiert werden.

Welche Nachweise für Reiserücktritt?

Neben der Stornorechnung reichen Sie ein Schadenformular, die Bestätigung der Reisebuchung, eine Kopie des Versicherungsscheins und ein Nachweis über den Versicherungsfall ein. Nachweise sind etwa ein Arbeitsvertrag, ein ärztliches Attest oder eine Sterbeurkunde.

Wer stellt reiseunfähigkeit aus?

Euer Hausarzt muß die Reiseunfähigkeit attestieren. Das Attest schickt Ihr ans Reisebüro, und die leiten es an die Versicherung weiter. Das ist der normale Weg.

Wie kann ich eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen?

2. Wann Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen?
  1. Plötzlich aufgetreten Akute Erkrankung bestätigt durch ein ärztliches Attest.
  2. Schwerer Unfall oder Todesfall eines Angehörigen (gilt für alle versicherten Personen)
  3. Gravierende Beschwerden, die Reiseunfähigkeit zur Folge haben (zum Beispiel Impfunverträglichkeit)

Wann muss man Reiserücktritt melden?

In der Reiserücktrittsversicherung gilt in allen Tarifen eine Frist von 14 Tagen vor Reiseantritt. Buchen Sie Ihre Reise last minute (Reisebuchung und Reiseantritt < 14 Tage Differenz), haben Sie sogar die Möglichkeit, bis 3 Tage nach Buchung abzuschließen.

Was muss ich tun wenn ich eine Reise nicht antreten kann?

Wer seine Reise nicht antreten kann, der sollte Kontakt zum Veranstalter aufnehmen und nach einer kulanten Lösung fragen. Vielleicht ist eine Umbuchung oder ein Weiterverkauf der Buchung möglich. Dafür können natürlich Kosten anfallen. Die wären aber wesentlich geringer, als die komplette Reise zu stornieren.

Welche Gründe gibt es um eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen?

Welche Gründe sind in einer Reiserücktrittsversicherung versichert?
  • Unerwartete schwere Krankheit oder schwerer Unfall.
  • Tod.
  • Arbeitsplatzwechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Betriebsbedingte Kündigung.
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
  • Impfunverträglichkeiten.

Wie viel übernimmt die Reiserücktrittsversicherung?

Die Kosten der Stornierung können vom Versicherer zu 100 Prozent erstattet werden, wenn die Übernahme des maximalen Reisepreises mit der Versicherung vereinbart wurde. Die Stornierungskosten liegen je nach Zeitpunkt der Stornierung oftmals zwischen 20 und 100 Prozent des Reisepreises.

Ist Trennung ein Grund für Reiserücktritt?

In vielen Fällen schützt sie vor den hohen Stornierungskosten, wenn die Reise doch nicht so, wie geplant wahrgenommen werden kann. Jedoch gibt auch Gründe für einen Reiseabbruch, die nicht in den Leistungsumfang einer Reiserücktrittsversicherung fallen. Dazu gehört beispielsweise auch eine Trennung vom Partner.

In welchen Fällen tritt die Reiserücktrittsversicherung in Kraft?

Die Reiserücktrittsversicherung tritt in Kraft, wenn Sie eine geplante Dienst- oder Urlaubsreise vor Antritt stornieren müssen. Häufige versicherte Gründe dafür sind Erkrankungen, Komplikationen in der Schwangerschaft oder der plötzliche Tod eines Familienmitglieds.

Wie komme ich aus einer gebuchten Reise raus?

Pauschalreise oder Individualreise stornieren
  1. Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter so früh wie möglich.
  2. Nennen Sie Ihre Gründe für den Reiserücktritt.
  3. Fordern Sie Ihr Geld zurück und setzen Sie eine Rückzahlungsfrist von drei Wochen.
  4. Schicken Sie den Brief als Einschreiben per Post.

Was deckt die Reiseversicherung ab?

Egal, ob Sie Urlaubsreisen, Städtereisen oder Wochenendausflüge machen, mit einer Jahresreiseversicherung sind Sie gegen fast alle Risiken abgesichert. Denn sie umfasst den Schutz bei Reiserücktritt, Reiseabbruch sowie einen Schutz für Ihr Reisegepäck und die Auslandskrankenversicherung.

Kann man eine Reise wegen Krankheit stornieren?

Ja, Sie können eine gebuchte Reise jederzeit stornieren – allerdings müssen Sie, wenn Sie aus persönlichen Gründen stornieren, in der Regel Stornokosten bezahlen. Persönliche Gründe sind zum Beispiel Krankheit, Jobverlust, Wasserrohrbruch im Haus oder eine Schwangerschaft.

Wie kann ich von meiner Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen?

Diese sind:
  • die Buchungsbestätigung,
  • einen Nachweis über den Grund der Reisestornierung (z. B. ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten),
  • die Stornorechnung des Reiseveranstalters.

Wann bekommt man das Geld von der Reiserücktrittsversicherung zurück?

Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet dir die Kosten für deine Reise, wenn du sie nicht wie geplant antreten kannst. Allerdings muss bei der Stornierung ein sogenanntes versichertes Ereignis vorliegen. Das kann beispielsweise eine unerwartete, schwere Erkrankung sein.

Ist Fieber ein Grund für Reiserücktrittsversicherung?

Experten warnen Urlauber: Nicht jede Krankheit wird als Grund akzeptiert, um die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen. So ist beispielsweise die Diagnose “grippaler Infekt in einem ärztlichen Attest grundsätzlich nicht ausreichend, um eine gebuchte Reise nicht anzutreten.

Was ist eine unerwartete schwere Krankheit?

„Eine unerwartet schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten. Diese müssen dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass zur Stornierung geben.

Welche Kosten entstehen bei Reiserücktritt?

Vier Monate bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% vom Reisepreis. 29 bis 22 Tage: 35% vom Reisepreis. 21 bis 15 Tage: 50% vom Reisepreis. 14 Tage bis einen Tag: 75% vom Reisepreis.