Bin ich über meine Krankenkasse im Ausland versichert?

Zuletzt aktualisiert am 6. November 2024

Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte sind innerhalb der EU in aller Regel krankenversichert. Wer als Deutscher im europäischen Ausland eine notwendige medizinische Versorgung braucht, erhält sie auch. Als Versicherungsnachweis reicht in aller Regel die blaue europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

Ist man über die gesetzliche Krankenkasse im Ausland versichert?

In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( EU ) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR ) und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen.

Woher weiß ich, ob ich im Ausland krankenversichert bin?

Gesetzliche Krankenversicherung bei Reisen EU-Ausland

Mit der europäischen Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte aufgedruckt ist, hat man in allen Mitgliedsstaaten Anspruch auf Behandlung.

Kann ich meine Krankenkarte im Ausland nutzen?

Die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC hat europaweit einheitliche Merkmale, wie zum Beispiel das EU-Emblem und die Anordnung der Textfelder. Damit ist garantiert, dass die Karte in allen europäischen Mitgliedstaaten erkannt und angewandt werden kann.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich ins Ausland gehe?

Wer im EU-Ausland gearbeitet hat, und gesetzlich versichert war, kann bei der Rückkehr in eine deutsche gesetzliche Krankenkasse eintreten. Wer im Ausland privat versichert war, versichert sich in Deutschland privat. Wer vor der Ausreise privat versichert war, kann sich bei seiner alten Gesellschaft wieder versichern.

Wo bin ich bei der Rückkehr nach Deutschland versichert?

Wie lange darf ich im Ausland bleiben ohne mich abmelden in Deutschland?

Wer länger als drei Monate aus seinem Heimatland weg ist, muss sich im neuen Land melden bzw. anmelden. Ansonsten riskiert er ein Bußgeld. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, findet im Internet eine Länderübersicht mit den Fristen.

Ist man als Privatversicherter im Ausland versichert?

Privatversicherte profitieren in ganz Europa von einem Versicherungsschutz in vollem Umfang der tariflichen Leistungen. Das gilt oft auch bei einem längeren oder dauerhaften Aufenthalt. Weltweit gilt der private Vollschutz für die Dauer von mindestens einem Monat.

Was passiert, wenn ich im Ausland ins Krankenhaus muss?

Für medizinische Behandlungen im Ausland müssen Versicherte in der Regel zunächst selbst bezahlen und bekommen den Betrag hinterher durch Vorlage der Rechnung von der Krankenversicherung erstattet. Die Krankenhausrechnung sollte dafür auf Deutsch oder Englisch sein.

Wer zahlt bei Krankheit im Ausland?

Im Falle einer Erkrankung im Ausland hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Übermittlungsart mitzuteilen. Die Kosten der Übermittlung hat der Arbeitgeber zu tragen.

Wer übernimmt Arztkosten im Ausland?

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei Behandlungen im Ausland? Die Kosten übernimmt die Krankenkasse nach den in Deutschland geltenden Behandlungsrichtlinien, d.h. sie erstattet meist nur den Betrag, den eine gleichwertige Behandlung in Deutschland kostet.

Kann man in zwei Ländern krankenversichert sein?

Wenn Sie in einem EU-Land (sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich) arbeiten und in einem anderen wohnen, haben Sie in beiden Ländern das Recht auf eine medizinische Behandlung, unter denselben Bedingungen wie Menschen, die in diesen Ländern versichert sind.

Wann zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht?

Das zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht

Für Behandlungen, bei denen vor Reiseantritt feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen. Bei vorhersehbaren Kriegsereignissen und Unruhen oder aktiver Teilnahme an diesen. Nach vorsätzlich herbeigeführten Krankheiten oder Unfällen. Für Entzugsbehandlungen.

Was tun, wenn ich im Ausland krank werde?

Trifft es Sie im Ausland, beachten Sie folgende Hinweise:
  1. Bringen Sie sich in einen stabilen Zustand. ...
  2. Benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse. ...
  3. Suchen Sie am ersten Krankheitstag einen Arzt auf. ...
  4. Bewahren Sie Belege und Rechnungen auf. ...
  5. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber. ...
  6. Suchen Sie am ersten Krankheitstag einen Arzt auf.

Wie weise ich im Ausland eine Krankenversicherung nach?

Mit dem “Certificate of entitlement” können privat Versicherte ihren Krankenversicherungsschutz im Ausland nachweisen. Der Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung erstreckt sich auf die Heilbehandlung in ganz Europa.

Bin ich über die AOK im Ausland versichert?

Ihren Versicherungsschutz auf Reisen haben Sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte automatisch immer dabei: Auf der Rückseite befindet sich die European Health Insurance Card (EHIC) – die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie ermöglicht eine unbürokratische medizinische Versorgung im europäischen Ausland.

Was kostet eine internationale Krankenversicherung?

Am günstigsten sind Jahrespolicen, die alle Urlaubsreisen in einem Jahr (an bis zu 56 Tagen) abdecken und für Einzelpersonen 10 bis 20 Euro, für Familien 20 bis 35 Euro pro Jahr kosten. Krankenversicherungen für Aufenthalte von drei Monaten kosten rund 200 Euro, bei Reisen nach Nordamerika rund 300-500 Euro.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich im Ausland bin?

Außerhalb der Europäischen Union erlischt in der Regel der gesetzliche Krankenversicherungsschutz mit der Verlegung des Wohnsitzes. Daher ist eine private Auslandskrankenversicherung notwendig. Rücktransporte nach Deutschland müssen Sie auch aus dem europäischen Ausland selbst zahlen.

Was deckt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland ab?

Im Ausland kommt Ihre gesetzliche Krankenversicherung lediglich für medizinisch notwendige Behandlungen auf, wenn diese nicht bis zu Ihrer Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können. Dies gilt sowohl für Medikamente als auch für ärztliche Behandlungen oder Operationen.

Kann ich mit meiner Krankenkassenkarte im Ausland zum Arzt?

In Europa mit der Europäischen Krankenversicherungskarte zum Arzt. In den Ländern, in denen die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt, gehen Sie damit einfach zum Vertragsarzt wie in Deutschland auch.

Für welche Länder brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?

In welchen Ländern braucht man eine Auslandskrankenversicherung in der Europäischen Union? In allen Ländern der EU besteht ein Basisschutz durch die GKV. Dies gilt ebenso für Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum), die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Nordirland.

Was übernimmt die Krankenkasse nicht?

nicht medizinisch erforderliche Schönheitsoperationen. Behandlung durch Ärzte, die keine Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen sind. Sie behandeln ausschließlich Privatpatienten. Impfungen für private Reisen, z.B. gegen Tollwut.

Wann braucht man einen Auslandskrankenschein?

Brauchen Sie vor Ort eine ärztliche Behandlung, die nicht bis zu Ihrer Rückkehr nach Deutschland warten kann, benötigen Sie einen Auslandskrankenschein. Diesen tauschen Sie dann beim Sozialversicherungsträger des Landes in einen Behandlungsschein um.

Was ist eine internationale Krankenversicherung?

Die internationale Krankenversicherung deckt unter anderem die Kosten für Notfallbehandlungen, aber auch für die Diagnose und die Nachbehandlung. Wir bieten maßgeschneiderte Krankenversicherungen für Studenten, die im Ausland studieren, für im Ausland arbeitende Berufstätige , für Paare und Familien im Ausland.

Ist eine Auslandskrankenversicherung in der EU notwendig?

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist kein Ersatz für eine Reisekrankenversicherung. Experten raten dazu, in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen – auch wenn man nur wenige Tage im Jahr ins Ausland reist.

Was passiert, wenn ich länger als 3 Monate im Ausland bin?

Für Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind Ausländer grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Unionsbürger, EWR -Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz.