Für was braucht der Vermieter den Personalausweis?

Zuletzt aktualisiert am 4. November 2024

- Personalausweiskopie: Name, Vorname und Anschrift darf ein Makler oder Vermieter von einem Interessenten erfragen. Diese Angaben dürfen auch durch die Vorlage des Personalausweises überprüft werden. Nicht zulässig ist es aber in der Regel, eine Kopie des Personalausweises zu verlangen.

Kann ein Vermieter eine Ausweiskopie verlangen?

Dieses Verlangen ist nicht grundsätzlich verboten. Nach dem Grundsatz der Datenminimierung darf der Vermieter oder Immobilienmakler den Ausweis aber ohne Zustimmung nicht kopieren. Er ist lediglich befugt, nach Kontrolle des Ausweisdokuments einen Vermerk anzufertigen, dass der Personalausweis geprüft wurde.

Was macht der Vermieter mit dem Personalausweis?

ein berechtigtes Interesse des Vermieters, das Ausweisdokument des Mieters abzulichten. Nach § 20 des Personalausweisgesetzes und § 18 des Passgesetzes ist das Ablichten (Kopieren, Fotografieren oder Scannen) des Personalausweises/Passes grundsätzlich zulässig.

Was ist ein Identitätsnachweis für Vermieter?

Personalausweis oder Reisepass

Diese Dokumente dienen in erster Linie zur Identifikation und sollten dem Vermieter vorgelegt werden, um die persönlichen Angaben des Mieters zu bestätigen. Für den Vermieter dient ein gültiger Ausweis daher als Absicherung.

Welche Daten vom Perso sollte man nicht weitergeben?

Eine konkrete Notiz über weitere Angaben wie zum Beispiel der Zugangs- und Seriennummer darf nicht erfolgen. Auch darf grundsätzlich keine Kopie des Ausweises angefertigt oder gefordert werden. Dies gilt sowohl im Besichtigungstermin als auch beim Abschluss des Mietvertrages.

DAS ändert sich für ALLE beim Personalausweis! 😳

Wer darf meinen Personalausweis verlangen?

In Deutschland sind neben der Landespolizei und der Bundespolizei auch der Zoll und unter bestimmten Voraussetzungen je nach Landesrecht das Ordnungsamt berechtigt, von Bürgern in der Öffentlichkeit das Vorzeigen eines amtlichen Ausweises zu Identifikationszwecken zu verlangen.

Was muss ich unbedingt bei einer Kopie vom Personalausweis schwärzen?

Lässt es sich nicht vermeiden, dass Sie Ihren Ausweis kopieren müssen, sollten Sie daher folgende Informationen schwärzen:
  • Augenfarbe.
  • Größe.
  • Nationalität.
  • Geburtsort.
  • Zugangsnummer.
  • Seriennummer.
  • maschinenlesbarer Bereich und Sicherheitsfaden.
  • Adresse (Sofern die Anschrift für den konkreten Zweck nicht relevant ist.)

Welche persönlichen Daten braucht der Vermieter?

Der Mietinteressent muss aber wahrheitsgemäße Auskünfte über den Namen, Vornamen sowie das Geburtsdatum und die derzeitige Anschrift geben. Zur Verifizierung darf der Vermieter an dieser Stelle darum bitten, den Personalausweis zu sehen (ohne sich eine Kopie davon zu machen).

Welche Angaben darf der Vermieter nicht verlangen?

nur Kontaktdaten zulässig, Bonitätsauskünfte erst kurz vor Vertragsabschluss. Unzulässige Fragen u. a. zu Religion, sexueller Orientierung oder Krankheiten dürfen nicht gestellt werden und können sogar mit Bußgeldern geahndet werden.

Welche Informationen benötigt der Vermieter?

Das Wichtigste in Kürze. Wichtige Unterlagen für den Mietvertrag: Vermieter:innen sollten zur Identitäts- und Bonitätsprüfung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, eine Schufa-Auskunft, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und eine ausgefüllte Selbstauskunft des bzw ...

Was braucht der Vermieter von mir?

Mietinteressenten sind zwar nicht dazu verpflichtet, eine Selbstauskunft auszufüllen, allerdings sind die meisten Interessenten dazu bereit. Des Weiteren empfehlen wir, sich die letzten drei Gehaltsnachweise sowie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen lassen.

Welche Unterlagen kann ein Vermieter verlangen?

Fordern Sie unbedingt Nachweise und Sicherheiten ein
  • Personalausweis. Damit weist Ihr künftiger Mieter seine Identität nach.
  • Mieterselbstauskunft. ...
  • Gehaltsnachweise. ...
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. ...
  • Schufa-Auskunft. ...
  • Mietkaution.

Wer darf eine Kopie vom Personalausweis verlangen?

Grundsätzlich sind Bürgerinnen und Bürger nicht verpflichtet, eine Kopie ihres Ausweises vorzulegen oder anderen zu überlassen. Nach § 20 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes dürfen nur die Ausweisinhaber selbst oder andere Personen mit Zustimmung der Inhaber eine Ausweiskopie anfertigen.

Für was braucht ein Vermieter den Personalausweis?

- Personalausweiskopie: Name, Vorname und Anschrift darf ein Makler oder Vermieter von einem Interessenten erfragen. Diese Angaben dürfen auch durch die Vorlage des Personalausweises überprüft werden. Nicht zulässig ist es aber in der Regel, eine Kopie des Personalausweises zu verlangen.

Ist es erlaubt, einen Personalausweis zu fotografieren?

Zum 15.07.2017 wurden § 20 des Personalausweisgesetzes und § 18 des Passgesetzes geändert. Diese Gesetzesänderungen haben ganz praktische Auswirkungen für jeden, der seinen Personalausweis / Pass kopieren, fotografieren oder scannen möchte. Was früher verboten war, ist heute größtenteils erlaubt.

Warum braucht die Bank meinen Personalausweis?

Der Personalausweis ist ein Identifikationsdokument. Daher möchten einige Banken oder Hotels ihn gerne als Identifikationsnachweis kopieren – "für die Unterlagen", wie es oft heißt. Aber auch bei Autovermietungen soll der Personalausweis vorgezeigt und dann auch am liebsten als Pfand einbehalten werden.

Was darf der Vermieter verschweigen?

Unzulässig sind etwa Fragen zum Gesundheitszustand, zur Familienplanung, zur sexuellen Orientierung, zur ethnischen Zugehörigkeit oder zur Religion. „Das sind Punkte, die einen Vermieter schlicht nichts angehen“, erklärt Ropertz. Vermieter dürfen auch nicht Auskunft darüber verlangen, ob Vorstrafen vorliegen.

Was darf der Vermieter vor der Besichtigung verlangen?

Vor und während der Besichtigung genügt eine Notiz mit Namen und Kontaktdaten. Das Formular zur Mieterselbstauskunft zur Bewerbersituation ist Interessenten erst danach auszuhändigen. Rechtlich korrekt handeln Vermieter, die diese nach dem Termin fragen, ob sie das Objekt mieten möchten.

Was darf der Vermieter kontrollieren?

Das dürfen Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung

Vermieter dürfen nur Personen mitbringen, die den genannten Zweck des Besuches betreffen, also je nach Grund Handwerker, Makler oder Kaufinteressenten. Fotografieren und Filmen sind nicht erlaubt. Das wäre eine Verletzung der Privatsphäre des Mieters.

Was darf ein Vermieter nicht verlangen?

Fragen zu Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, Religion oder Familienplanung sind allesamt unzulässig. Was sind die Rechtsfolgen: Mach der Mieter falsche Angaben, kann der Vermieter darauf keine Ansprüche herleiten, solange der Mieter sich vertragstreu verhält.

Welche Auskunft sollte man für Vermieter?

Sind Sie sich mit dem Vermieter einig geworden und möchten beide ein Vertragsverhältnis eingehen, darf der Vermieter zusätzlich Nachweise wie Gehaltsabrechnungen, Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen und Bank- und Kontodaten einfordern. Häufig wird auch eine Schufa-Selbstauskunft verlangt.

Welche Dokumente braucht man, um eine Wohnung zu mieten?

In der Regel wird von dir erwartet, dass du diese Dokumente sofort einreichst, wenn du an einer Wohnung interessiert bist:
  • Anschreiben mit deinen Kontaktdaten.
  • Kopie deines Personalausweises.
  • Einkommensnachweis für die vergangenen drei Monate.
  • gegebenenfalls Bürgschaft der Eltern.
  • Bonitätsauskunft der Schufa.

Wer darf die Vorlage des Personalausweises verlangen?

Dabei haben in aller Regel einzig und allein die staatlichen Kontrollbehörden das Recht, einen entsprechenden Identitätsnachweis zu verlangen. Das umfasst insbesondere Angestellte bei Polizei, Ordnungsamt oder Zoll.

Soll man Bilder vom Ausweis verschicken?

Zahlreiche Betrugsmaschen zielen auf eine Kopie Ihres Ausweises ab. Damit können Kriminelle sich als Sie ausgeben, in Ihrem Namen Verträge abschließen oder andere Straftaten begehen. Versenden Sie Ausweiskopien daher nur, wenn es unbedingt notwendig ist.

Warum braucht ein Steuerberater einen Personalausweis?

Es handelt sich um eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung mit Identifizierungspflicht. “Von Person her bekannt” reicht nach dem Gesetzestext nicht aus, § 11 (3) GwG. Anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sind Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift festzuhalten.