Wann bekommt man eine Reha von der Krankenkasse?

Zuletzt aktualisiert am 9. August 2024

Voraussetzungen. Sie können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bekommen, wenn ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Wenn Sie schon einmal eine Reha hatten, können Sie in der Regel erst vier Jahre später bei Bedarf die nächste Reha bekommen.

Wann bezahlt Krankenkasse die Reha?

Wann ist die Krankenkasse als Kostenträger für die Reha zuständig? Die gesetzlicheKrankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die Reha der Vermeidung der Pflegebedürftigkeit dient. Dient die Reha beispielsweise dem Erhalt der Erwerbstätigkeit, richtet sich der Antrag an die gesetzliche Rentenversicherung.

Wann hat man Anspruch auf eine Reha?

Die wichtigste medizinische Voraussetzung ist, dass mindestens einer der folgenden Faktoren vorhanden sein muss: körperliche oder seelische Erkrankung mit dem Potential dauerhafter Einschränkungen, chronische Krankheit oder belastende Umwelteinflüsse, die zu dauerhaften Erkrankungen beisteuern.

Bei welchen Krankheiten hat man Anspruch auf Reha?

Häufige Gründe für Kur & Reha
  • Alkoholsucht. Alkoholsucht ist eine seelische Erkrankung, ...
  • Angststörungen. Angststörungen zählen mit zu den häufigsten psychischen Erkrankungen, die eine Reha erforderlich machen. ...
  • Asthma. ...
  • Bandscheibenvorfall. ...
  • Brustkrebs. ...
  • COPD. ...
  • Depression. ...
  • Herzinfarkt.

Welche Voraussetzungen für eine Reha?

Voraussetzungen
  • Ihre Arbeitsfähigkeit ("Erwerbsfähigkeit") ist gefährdet oder gemindert.
  • Sie haben eine Mindestversicherungszeit erreicht. ...
  • Ihre letzte Reha ist mindestens vier Jahre her, falls Sie schon einmal eine Reha hatten (wenn aus gesundheitlichen Gründen ein dringender Bedarf besteht, kann es hier Ausnahmen geben)

Wann zahlt mir die Krankenkasse eine Reha? Und was, wenn Sie meinen Antrag ablehnt?

Wer entscheidet ob man eine Reha bekommt?

Der sozialmedizinische Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers entscheidet, ob Ihre Rehabilitation medizinisch notwendig ist oder veranlasst eine weitere ärztliche Untersuchung. Bei Erwerbstätigen ohne Berufskrankheit oder Versorgungsleiden ist die Rentenversicherung zuständig. Treffen Sie Ihre Auswahl.

Was muss ich haben um eine Reha zu bekommen?

Woher bekomme ich die Anträge für eine Reha? Anträge bekommen Sie im Krankenhaus von den Sozialdienstmitarbeitern, von der Deutschen Rentenversicherung oder den Krankenkassen. Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung für medizinische Rehabilitation erreichen Sie unter +49 800 1000 480 70.

Welche Diagnosen für Reha?

  • Pankreatitis.
  • Parese.
  • Parkinson.
  • Pathologisches Spielen.
  • Polyneuritis.
  • Polyneuropathie.
  • Post- und Long-COVID.
  • Posttraumatische Belastungsstörung.

Wer hat Recht auf eine Reha?

Voraussetzungen. Sie können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bekommen, wenn ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Wenn Sie schon einmal eine Reha hatten, können Sie in der Regel erst vier Jahre später bei Bedarf die nächste Reha bekommen.

Wann wird eine Reha nicht genehmigt?

Den Grund für die Ablehnung Ihres Reha-Antrags entnehmen Sie dem Ablehnungs-Bescheid. In den meisten Fällen werden Reha-Anträge dann abgelehnt, wenn entweder die letzte Reha-Maßnahme noch keine 4 Jahre zurück liegt oder der Kostenträger die Reha-Fähigkeit bezweifelt und alternative Maßnahmen als zielführender erachtet.

Wie bekomme ich eine Reha verschrieben?

Den Antrag müssen Sie als Patient:in selbst stellen. Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin unterstützt Sie dabei. Antragsformulare gibt es zum Beispiel bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, den Krankenkassen und Versicherungsämtern. Sie können auch einen formlosen Antrag stellen.

Wann steht einem Rentner eine Reha zu?

Grundsätzlich haben Sie als Rentner immer dann Anspruch auf eine Reha-Behandlung, wenn alle anderen Maßnahmen zur Heilung der Krankheit ausgeschöpft wurden und keine Verbesserung mehr bringen würden.

Kann die Krankenkasse mich zwingen in Reha zu gehen?

Die Krankenkasse entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und wann sie den Versicherten auffordert, einen Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme zu stellen. § 51 SGB V ist eine sogenannte „Kann-Vorschrift“, das heißt, dass die Krankenkasse auffordern kann, es jedoch nicht muss.

Wer entscheidet über Reha Fähigkeit?

Die Krankenkasse entscheidet über die generelle Genehmigung der medizinischen Reha sowie über Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der individuell notwendigen Leistung.

Wann ist man nicht Reha tauglich?

Bei schwerer Anorexie, Suizidalität und akuten psychotischen Symptomen ist eine Rehabilitation ausgeschlossen. Die Reha -Fähigkeit kann auch durch begleitende Akuterkrankungen ( z. B. aktuelle Infektiosität), Behandlungsnebenwirkungen oder nicht verheilte Wunden eingeschränkt sein.

Wie lange dauert es bis eine Reha genehmigt wird?

Wie lange dauert ein Reha-Antrag bis zur Bewilligung? Der Entscheidungsprozess bis zur Bewilligung eines Reha-Antrags dauert in der Regel drei Wochen. Wird ein medizinisches Gutachten benötigt oder wurde der Antrag beim falschen Rehabilitationsträger eingereicht, kann sich die Bewilligungsfrist verlängern.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reha und einer Kur?

Kur und Reha: Im Alltagsgebrauch werden diese beiden Begriffe oft vermischt. Tatsächlich gibt es aber Unterschiede zwischen Reha und Kur. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Kur bei einem gesunden Menschen ansetzt, der erste Symptome aufweist, während eine Reha für einen bereits erkrankten Menschen gedacht ist.

Wer ist Reha fähig?

Reha-Fähigkeit liegt bei einer Person vor, wenn sie keine akute Erkrankung mehr hat und sie an dem Rehabilitationsprogramm aktiv teilnehmen kann: Sie muss in einem gewissen Rahmen körperlich und mental belastbar sein, Bewusstsein haben und mit den Therapeutinnen und Therapeuten kooperieren können.

Wie lange Wartezeit Rehaklinik?

Wie lange muss ich warten, bis ich eine Reha beginnen kann? Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Rehaplatz beträgt einige Wochen bis wenige Monate. Aufgrund der Corona-Pandemie kommt man bei manchen Rehakliniken derzeit sogar auf Wartezeiten von bis zu einem Jahr!

Für welche Krankheiten gibt es eine Reha?

  • ArthroseGelenkersatzWirbelsäulenerkrankungenChronischer SchmerzRheuma-OrthopädieSportverletzungenUnfallfolgenOsteoporoseAmputationenKnochentumoreVerhaltensmedizinische Orthopädie (VMO)
  • ParkinsonSchlaganfallKoma / WachkomaMultipler Sklerose (MS)Restless LegsEpilepsieNeurodegenerative ErkrankungenPolyneuropathieHirntumor.

Kann ein Arzt eine Reha verschreiben?

Wer medizinische Reha beantragen möchte, sollte sich an die behandelnde Arztpraxis wenden. Alle Vertragsärzte der Krankenkassen dürfen eine Rehabilitation verordnen. Eine psychosomatische Reha oder eine Reha für psychisch kranke Menschen (RPK) kann auch von Vertragspsychotherapeuten verordnet werden.

Wann ist Reha indiziert?

Voraussetzung für Rehabilitationsleistungen

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation müssen indiziert sein. Das heißt, sie müssen medizinisch notwendig und dazu geeignet sein, eine Besserung des Gesundheitszustandes zu erreichen.

Wer entscheidet ob man zur Reha muss?

Die Rentenversicherung prüft

Ob Ihr Wunsch nach einer bestimmten Klinik erfüllt werden kann, entscheiden gesetzlich vorgeschriebene sozialmedizinische Kriterien. So muss zum Beispiel Ihre Wunschklinik für die Behandlung Ihrer Indikation, gegebenenfalls auch Ihrer Nebenindikationen geeignet sein.

Wie begründe ich eine Reha?

Der Arzt sollte gut begründen, warum die Reha medizinisch notwendig ist. Antragstellende können einen konkreten Reha-Wunsch angeben: Die Klinik muss für die Erkrankung geeignet sein und einen Versorgungsvertrag mit dem zuständigen Kostenträger haben.

Was sind Gründe für Reha?

bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Schädigungen im Sinne des sozialen Entschädigungsrechts (z.B. bei Kriegsverletzungen). In diesen Fällen können Sie über andere Rehabilitationsträger (je nach Fall und Zuständigkeit z.B. bei der Unfallversicherung, Kriegsopferversorgung, etc.) Reha-Leistungen beantragen.