Wann fallen Reisekosten an?

Zuletzt aktualisiert am 5. September 2024

Reisekosten liegen bei Ihnen vor, wenn Sie außerhalb Ihrer ersten Tätigkeitsstätte und Ihrer Wohnung beruflich tätig werden. Sie befinden sich in diesem Fall auf einer sogenannten „Auswärtstätigkeit“. auf einer Fortbildung oder Weiterbildung sind.

Wann hat man Anspruch auf Reisekosten?

Wann ist eine Reisekostenabrechnung erforderlich? Eine Reisekostenabrechnung ist immer dann erforderlich, wenn Sie bzw. Mitarbeiter:innen eine Dienstreise antreten – also eine Tätigkeit für das Unternehmen außerhalb der festen Arbeitsstätte ausführen – und die damit verbundenen Kosten abgesetzt werden sollen.

Wann liegen Reisekosten vor?

die steuerfreie Erstattung von Reisekosten ist eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit. Diese liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte tätig wird. Der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ist in § 9 Abs. 4 EStG definiert.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet Reisekosten zu bezahlen?

Erstattung von Fahrtkosten für eine Geschäftsreise

Ob mit dem Zug, Flugzeug oder dem eigenen PKW: Wenn Mitarbeitende für ihren Arbeitgeber dienstlich reisen, ist dieser laut Gesetz § 670 BGB verpflichtet, die angefallenen Kosten und Spesen zu erstatten.

Was ist bei Reisekosten zu beachten?

Pflichtangaben in der Reisekostenabrechnung
  • Name der reisenden Person und ggf. Mitarbeiternummer.
  • Reisedauer.
  • Reisedaten (inklusive Uhrzeit von Start und Ende der Reise)
  • Reiseziel (Stadt/Land)
  • Reisezweck (geschäftlicher Anlass, freiberuflich, nebenberuflich etc.)
  • Unterschrift.

Spesenabrechnung einfach erklärt! | Reisekosten & Verpflegungsmehraufwand

Was zählt alles zu den Reisekosten?

Was sind Reisekosten? Reisekosten sind Aufwendungen, die im Zuge einer Geschäftsreise entstehen. Hierzu zählen u. a. Transport- und Fahrtkosten, Kosten für Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten (Reisegepäckversicherungen, Mautgebühren udgl.)

Welche Reisekosten dürfen geltend gemacht werden?

Kosten für Dienstreisen sind absetzbar. Darunter sind Fahrtkosten zu verstehen (Kilometergeld, Bahn- oder Flugtickets, Taxirechnungen), der Verpflegungsmehraufwand in Form von Taggeldern sowie Nächtigungskosten.

Welche Reisekosten sind nicht erstattungsfähig?

Sie müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstreise stehen; Folgekosten im privaten oder häuslichen Bereich sind nicht erstattungsfähig. Nebenkosten sind nicht solche, die bereits nach anderen Vorschriften des BRKG erstattet werden.

Welche Reisekosten können erstattet werden?

Zu den erstattbaren Reisekosten zählen: Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten, wie die Aufbewahrung, Beförderung und Versicherung von Gepäck, Telefonate beziehungsweise Kommunikation mit beruflichem Inhalt, Eintrittskarten für dienstliche Veranstaltungen, Parkgebühren, WLAN-Nutzung ...

Wann hat man Anspruch auf Spesen?

Jeder dienstlich Reisende, der seinem Heimatort mehr als 8 bzw. 24 Stunden fernbleibt, hat einen Anspruch auf Spesen. Bei einer Abwesenheit von 8-24 Stunden steht ihm in Deutschland der kleine Spesensatz von € 14 zu. Beträgt die Abwesenheit mehr als 24 Stunden, erhöht sich der Betrag auf € 28 (großer Spesensatz).

Wer legt Reisekosten fest?

Das Bundesfinanzministerium legt für die Erstellung der Reisekostenabrechnung bestimmte Regelsätze und Pauschalen (für 2018 wurden diese verändert) fest. Für Reisen im Inland betragen die Pauschalen derzeit 24 Euro für eine Abwesenheit von 24 Stunden.

Wie lange hat man Zeit für Reisekostenabrechnung?

Gesetzlich gilt eine Frist von drei Jahren für die Einreichung der Reisekostenabrechnung.

Wie hoch ist die Reisekostenpauschale 2024?

Dementsprechend bleiben die Pauschalen von 14,00 Euro für den halben beziehungsweise 28,00 Euro für den vollen Tag für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands auch 2024 bestehen.

Was muss der Arbeitgeber bei Dienstreisen bezahlen?

Pauschal können bei einer Dienstreise hier Spesen laut Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu maximal 28 Euro pro Kalendertrag veranschlagt werden. Dieser Pauschbetrag ist auch als Tagegeld bei Dienstreisen bekannt und wird nur bei mindestens acht Stunden dauernden Dienstreisen gezahlt.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet Fahrtkosten zu übernehmen?

Es gibt kein Gesetz, das ihn dazu verpflichtet. Wer also als Arbeitnehmer einen Fahrtkostenzuschuss von seinem Arbeitgeber erhält, kann sich freuen. Denn ein Unternehmen muss seinen Mitarbeitern diesen zusätzlichen Betrag nicht grundsätzlich zahlen.

Sind Reisekosten Arbeitszeit?

Reist der Mitarbeiter während der regulären Arbeitszeit via Autofahrt, Flugreise oder Zugfahrt an, gilt die Anreise als Arbeitszeit. Und zwar auch dann, wenn Vorgesetzte ihre Angestellten nicht mit in dieser Zeit zu erledigenden Aufgaben versorgt haben.

Wann bekommt man Reisekosten erstattet?

In Deutschland gilt derzeit die Regel, dass Arbeitgeber entstandene Reisekosten innerhalb von drei Monaten erstatten müssen. Sollten dafür nicht alle notwendigen Belege eingereicht worden sein, muss der Arbeitgeber sechs Monate nach Ende der Dienstreise eine vorläufige Erstattung vornehmen.

Wann kann ich Reisekosten geltend machen?

Für jeden ganzen Tag, den Sie von Ihrer Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte abwesend sind, können Sie 28 Euro in Ansatz bringen. Sind Sie weniger als 24 Stunden aber länger als 8 Stunden abwesend dürfen Sie 14 Euro ansetzen.

Wann handelt es sich um Reisekosten?

Als Reisekosten werden im deutschen Steuerrecht Aufwendungen bezeichnet, die bei beruflich oder betrieblich bedingten Reisen anfallen. Reisekosten unterliegen seit 2014 neuen Regeln. Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten wie Parkgebühren.

Wer hat Anspruch auf Erstattung von Reisekosten?

Allgemein gilt der Anspruch, wenn Mitarbeiter: innen im Auftrag ihres Arbeitgebers geschäftlich reisen und dabei finanzielle Aufwendungen haben. Dies kann sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige gelten.

Was sind triftige Gründe Reisekosten?

der schlechte Gesundheitszustand des Dienstreisenden die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel z.B. wegen der damit ver- bundenen Erschwernisse, häufigen Umsteigens oder des Mitführens von nicht nur leichtem Gepäck geboten sein lässt.

Was muss ich bei der Reisekostenabrechnung beachten?

Individueller Kilometersatz

Sie setzen für Dienstreisen mit Ihrem privaten Kfz 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer in der Reisekostenabrechnung an. Beachten Sie, dass diese Pauschale nicht für dienstliche Fahrten mit dem Motorrad oder anderen Zweirädern gilt. Hier dürfen Sie 0,20 Euro pro gefahrenem Kilometer berechnen.

Wann sind Reisekosten nicht abzugsfähig?

Unternehmer dürfen bei Auslandsreisen nur die tatsächlichen Übernachtungskosten als Betriebsausgabe abziehen, keine Pauschalen. Sind im Übernachtungspreis Service-Pauschalen oder das Frühstück enthalten, müssen diese Kosten, wie bei den Inlandsreisen, herausgerechnet werden.

Was zählt nicht zu Reisekosten?

Nicht jede Auswärtstätigkeit wird jedoch als Geschäftsreise anerkannt. Wenn zum Beispiel ein Kunde innerhalb der Stadtgrenze besucht wird, handelt es sich nicht um eine Dienstreise. Sie haben in dem Fall also keinen Anspruch auf die Erstattung von Reisekosten.

Wie müssen Reisekosten nachgewiesen werden?

Jeder Ausgabeposten muss übersichtlich gelistet sein, durch Belege und Quittungen nachgewiesen werden können und glaubhaft im Zusammenhang einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstanden sein. Sind diese Kriterien erfüllt, wird eine Reisekostenabrechnung vom Finanzamt in der Regel anerkannt.