Wann kann ich die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen?

Zuletzt aktualisiert am 9. August 2024

Die Reiserücktrittsversicherung akzeptiert nur Gründe, die unvorhersehbar waren. Das heißt, wer plötzlich krank wird, kann mit einer Kostenübernahme rechnen. Ist der Zustand aber länger bekannt und besteht jederzeit ein Risiko, kann die Versicherung Einwände äußern.

Wie kann man eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen?

2. Wann Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen?
  1. Plötzlich aufgetreten Akute Erkrankung bestätigt durch ein ärztliches Attest.
  2. Schwerer Unfall oder Todesfall eines Angehörigen (gilt für alle versicherten Personen)
  3. Gravierende Beschwerden, die Reiseunfähigkeit zur Folge haben (zum Beispiel Impfunverträglichkeit)

In welchen Fällen tritt die Reiserücktrittsversicherung in Kraft?

Die Reiserücktrittsversicherung tritt in Kraft, wenn Sie eine geplante Dienst- oder Urlaubsreise vor Antritt stornieren müssen. Häufige versicherte Gründe dafür sind Erkrankungen, Komplikationen in der Schwangerschaft oder der plötzliche Tod eines Familienmitglieds.

Was brauche ich für ein Attest bei Reiserücktritt?

Im Krankheitsfall benötigen wir das Formular „Ärztliche Bescheinigung zur Reiseunfähigkeit“, vom behandelnden Arzt ausgefüllt, zurück. Andere Gründe müssen durch entsprechende Nachweise (Sterbeurkunde, amtliche Bescheinigung o. ä. ) belegt werden.

In welchen Fällen tritt die Reiserücktrittsversicherung ein?

Folgende Ereignisse sind in der Regel abgedeckt:
  • Unerwartete schwere Erkrankung.
  • Todesfall in der Familie.
  • Schwerer Unfall.
  • Schwangerschaft.
  • Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit.

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Was ist ein Grund für Reiserücktritt?

Allgemein anerkannte Gründe sind u.a. folgende: unerwartete schwere Erkrankung der Reisenden oder naher Angehörigen, Todesfall, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsplatzwechsel, Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung.

Welche Krankheit wird anerkannt bei Reiserücktritt?

Welche Krankheiten werden bei einem Reiserücktritt anerkannt?
  • unerwartet auftretende schwere Erkrankung.
  • akute schwere Verletzung, z. B. aufgrund eines Verkehrsunfalls.
  • Unverträglichkeiten von Impfungen.
  • Schwangerschaft.
  • kaputte Prothesen oder Implantate.
  • unerwarteter Ausfall eines Herzschrittmachers.
  • Organtransplantation.

Welche Nachweise für Reiserücktritt?

Neben der Stornorechnung reichen Sie ein Schadenformular, die Bestätigung der Reisebuchung, eine Kopie des Versicherungsscheins und ein Nachweis über den Versicherungsfall ein. Nachweise sind etwa ein Arbeitsvertrag, ein ärztliches Attest oder eine Sterbeurkunde.

Ist Fieber ein Grund für Reiserücktrittsversicherung?

Lassen Sie sich deshalb am besten Ihre Reiseunfähigkeit vom Arzt bescheinigen (Attest). Eine Erkältung beispielsweise oder leichtes Fieber reichen meistens nicht, um eine Entschädigung für die Reiserücktrittsgebühren zu bekommen.

Ist Magen Darm ein Grund für Reiserücktritt?

Ist ein Magen-Darm-Infekt ein Grund für Reiserücktritt? Eine leichte Durchfallerkrankung, Kopfschmerzen oder eine Erkältung sind kein Fall für einen Reiserücktritt. Ist allerdings für den Betroffenen die Reise wegen eines schweren Infekts nicht mehr zumutbar, muss die Reiserücktrittsversicherung dafür einstehen.

Ist Trennung ein Grund für Reiserücktritt?

In vielen Fällen schützt sie vor den hohen Stornierungskosten, wenn die Reise doch nicht so, wie geplant wahrgenommen werden kann. Jedoch gibt auch Gründe für einen Reiseabbruch, die nicht in den Leistungsumfang einer Reiserücktrittsversicherung fallen. Dazu gehört beispielsweise auch eine Trennung vom Partner.

Wie viel Geld kriegt man bei einer Reiserücktrittsversicherung zurück?

Die Kosten der Stornierung können vom Versicherer zu 100 Prozent erstattet werden, wenn die Übernahme des maximalen Reisepreises mit der Versicherung vereinbart wurde. Die Stornierungskosten liegen je nach Zeitpunkt der Stornierung oftmals zwischen 20 und 100 Prozent des Reisepreises.

Was ist eine reiseunfähigkeit?

Wenn Sie wegen einer lebensbedrohlichen oder schweren Krankheit nicht zurück in Ihr Heimatland reisen können, müssen Sie uns so schnell wie möglich darüber informieren. Dazu müssen Sie uns ein ärztliches Attest vorlegen, das erklärt, warum Ihre Erkrankung ein Hindernis für Ihre Rückkehr ins Heimatland ist.

Welche Unterlagen benötige ich bei einer Reiserücktritt?

Diese sind:
  • die Buchungsbestätigung,
  • einen Nachweis über den Grund der Reisestornierung (z. B. ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten),
  • die Stornorechnung des Reiseveranstalters.

Wie melde ich einen Reiserücktritt?

Bitte stornieren Sie die gebuchte Reise umgehend bei Ihrer Buchungsstelle (Reiseveranstalter, Reisebüro, Airline etc.). Sie erhalten von dort eine Stornierungsrechnung. Diese können Sie beim Schadenservice der ADAC Reiserücktritts-Versicherung einreichen, um so Ihre entstandenen Kosten erstattet zu bekommen.

Was ist eine unerwartete schwere Erkrankung?

„Eine unerwartet schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten. Diese müssen dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass zur Stornierung geben.

Wann tritt eine Reiserücktrittsversicherung nicht ein?

Wann greift die Reiserücktrittsversicherung nicht? In manchen Fällen ist eine Kostenübernahme durch die Reiserücktrittsversicherung ausgeschlossen. Die Reiserücktrittsversicherung akzeptiert nur Gründe, die unvorhersehbar waren. Das heißt, wer plötzlich krank wird, kann mit einer Kostenübernahme rechnen.

Wann greift Reiserücktrittsversicherung Erkältung?

Als Faustregel gilt: Eine Erkrankung, für die Sie Ihr Hausarzt krankschreiben würde, wird in der Regel von der Reiserücktrittsversicherung akzeptiert. Ein leichter Schnupfen ist somit kein Grund von einer Reise zurückzutreten.

Was ist eine schwere Erkrankung im Sinne der Reiserücktrittsversicherung?

Schwer“ ist eine Erkrankung dann, wenn die gebuchte Reise aufgrund der ärztlich festgestellten Beschwerden nicht möglich ist und der Arzt deswegen eine Reiseunfähigkeit attestiert. Grundsätzlich kommt es bei der Beurteilung der Schwere der Erkrankung auch auf Art und Umfang der gebuchten Reiseleistung an.

Welche Bescheinigung vom Arzt für Reiserücktrittsversicherung?

Ein Reiseversicherer darf, unmittelbar bevor der Versicherte eine Reise aus gesundheitlichen Gründen stornieren muss, kein ärztliches Attest als Nachweis für die Erkrankung verlangen. Das hat das Landgericht München (LG) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden.

Was muss ich tun wenn ich eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen muss?

Wichtig ist, dass ein Arzt die Krankheit und die Reiseunfähigkeit attestiert. Die Reiserücktrittversicherung gilt z.B. auch bei einer schweren Erkrankung der Eltern. Auch eine Schwangerschaft, die die Reise unmöglich/unzumutbar macht oder Komplikationen in der Schwangerschaft zählen zu den Reiserücktrittsgründen.

Wie storniere ich eine Reise wegen Krankheit?

Es ist sinnvoll das ärztliche Attest vorzulegen, um eine günstige Kulanz-Regel zu erhalten. Ein Attest verlangt auch eine Reise-Rücktrittsversicherung, um die Stornokosten zu übernehmen. Bedingung ist, dass die Krankheit schwer und unvorhersehbar ist. Chronisch Kranke haben deshalb selten eine Chance auf Erstattung.

Was kostet ein ärztliches Attest für Reiserücktrittsversicherung?

Antwort: Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung von Attesten unabhängig von deren Umfang nach Nr. 70 GOÄ (40 Punkte; 5,36 Euro; 2,3-fach). Bei besonders ausführlichen Attesten kann ein erhöhter Steigerungssatz abgerechnet werden.

Was muss ich tun wenn ich eine Reise nicht antreten kann?

Wenn Du merkst, dass Du eine Reise nicht antreten kannst oder willst, solltest Du so früh wie möglich zurücktreten. Tu dies immer schriftlich und verlange Dein Geld zurück. Musst Du sehr kurzfristig absagen, bekommst Du in der Regel kein Geld zurück.

Wie viel bekommt man bei der Reiserücktrittsversicherung wieder?

Das heißt, die Versicherung muss den Schaden nur anteilig erstatten – nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert der Reise. Beispiel: Sie sind bis 1 500 Euro versichert, haben aber eine Reise für 2 500 Euro gebucht und müssen diese abbrechen. Dann haben sie 60 Prozent der Reisekosten versichert.