Wann wird ein Wechselmodell abgelehnt?

Zuletzt aktualisiert am 26. Oktober 2024

Viele OLG-Entscheidungen lehnen das Wechselmodell ab, sobald es von einem Elternteil nicht gewollt ist. Hier steht die Annahme der Zustimmungspflicht beider Eltern über den Wünschen und Bedürfnissen des Kindes.

Kann ein Wechselmodell abgelehnt werden?

Das Wechselmodell kann weder von der Mutter abgelehnt werden, noch hat der Vater ein Recht auf das Wechselmodell. Im zu entscheidenden Fall reichte der Kindesvater eine Verfassungsbeschwerde ein, da er seine Rechte aus dem Grundgesetz verletzt sah.

Welche Gründe sprechen gegen ein Wechselmodell?

Wechselmodell - Vorteile, Nachteile
  • Vorteil: Beim Wechselmodell müssen die Elternteile besonders viel mit einander kooperieren. ...
  • Nachteil: Ist eine solche Kooperation zwischen den Eltern nicht möglich, ist ein Wechselmodell sehr konfliktanfällig und sollte gründlich überdacht werden.

Wann entscheidet das Gericht für ein Wechselmodell?

Ein Wechselmodell ist anzuordnen, wenn die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - XII ZB 512/18, juris Rn. 20ff, FamRZ 2020, 255 ).

Wann kommt ein Wechselmodell nicht in Frage?

Nachdem lange umstritten war, ob das Wechselmodell auch gegen den Willen eines der Elternteile angeordnet werden kann ist inzwischen klargestellt, dass eine pauschale Anordnung des Wechselmodells nicht in Frage kommt, wenn eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern nicht gegeben ist.

Das Wechselmodell und die Voraussetzungen dafür

Wie kann ich das Wechselmodell verhindern?

Ein Konsens muss zwischen den Eltern für eine entsprechende Anordnung nicht bestehen. Ein Elternteil kann also nicht allein durch seine Ablehnung ein Wechselmodell verhindern. Es besteht somit kein Vetorecht aufgrund des entgegenstehenden Willens eines Elternteils. Damit hat der BGH aber kein Wechselmodell angeordnet.

Welche Voraussetzungen braucht man für ein Wechselmodell?

Im deutschen Recht gibt es keine speziellen Regelungen für das Wechselmodell, es ist jedoch im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen durchführbar. Voraussetzung für das Wechselmodell ist ohnehin eine erhöhte Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren.

Wann liegt kein Wechselmodell vor?

Von einem Wechselmodell spricht man nur, wenn die Eltern sich wirklich zu gleichen Teilen um das Kind kümmern, beide etwa 15 Tage im Monat. Deshalb liegt kein Wechselmodell vor, wenn der eine das Kind an zehn Tagen im Monat bei sich hat und der andere sich an 20 Tagen um das Kind kümmert (BGH, 21.12.2005, Az.

Was muss ich erfüllen, um als Vater das Wechselmodell machen?

Wer für sich das Wechselmodell in Anspruch nehmen möchte, der sollte nachstehende Voraussetzungen erfüllen können:
  • Eltern müssen in etwa die gleiche Erziehungskompetenz aufweisen.
  • Eltern müssen ein Kinderzimmer vorhalten.
  • Eltern müssen beruflich in der Lage sein, dass Wechselmodell zu leben.

Wann ist das Wechselmodell gescheitert?

Das Wechselmodell scheitert in den meisten Fällen entweder daran, dass mindestens einer der Elternteile finanzielle Nachteile befürchtet oder an der Entfernung der Wohnorte der Kindeseltern. Alles andere ließe sich gegebenenfalls schnell lösen.

Was sagen Psychologen zum Wechselmodell?

Das Wechselmodell als Regelmodell werde dem Anliegen, dass beide Eltern auch nach der Trennung Verantwortung übernehmen müssen, am ehesten gerecht. Es sei jedoch nicht im Sinne starr paritätischer Betreuungsanteile zu interpretieren, sondern flexibel anzuwenden, schreibt die Fraktion.

Kann das Jugendamt das Wechselmodell bestimmen?

Das von ihm gewünschte paritätische Wechselmodell kommt derzeit nicht in Betracht. Denn es geht es nicht darum, Erwartungen, Wünsche oder Rechte der Eltern zu regeln, sondern allein entscheidend ist, ob die Regelung oder Nichtregelung dem Wohl des Kindes dient, stellte das Oberlandesgericht klar.

Was ist ein unechtes Wechselmodell?

Ein unechtes Wechselmodell ist dagegen gegeben, wenn das Kind von den Eltern zwar abwechselnd betreut wird, die Betreuungsanteile eines Elternteils jedoch wesentlich überwiegen. Ein echtes Wechselmodell liegt jedenfalls dann nicht mehr vor, wenn die Betreuungsanteile eines Elternteils um 10 % abweichen.

Kann der Vater das Wechselmodell einklagen?

grundsätzlich kann natürlich jeder Elternteil einen Antrag stellen und gerichtlich prüfen lassen, ob das Wechselmodell für das Kind die beste Umgangsvariante darstellt.

Wer muss dem Wechselmodell zustimmen?

Das Kind hat eine enge Bindung gegenüber beiden Elternteilen. Ist das Kind schon älter, muss es dem vereinbarten Wechselmodell zustimmen. Beide Eltern sind mit der Wechselmodell-Vereinbarung einverstanden. Die Eltern sind in der Lage, vernünftig miteinander zu kommunizieren und Konflikte nicht vor dem Kind auszutragen.

Ist das Wechselmodell gut für Kinder?

Wechselmodell besser als gedacht

Die wichtigste Erkenntnis: Obwohl das Wechselmodell, bei dem Kinder zur Hälfte beim einen und zur Hälfte beim anderen Elternteil leben, nur von fünf Prozent der Eltern gelebt wird, ist es mindestens genauso gut oder sogar noch besser für Kinder als das Residenzmodell.

Kann Mutter Wechselmodell ablehnen?

Die Ablehnung eines Wechselmodells durch einen Elternteil hindert eine solche Regelung für sich genommen noch nicht. Konkreter Entscheidungsmaßstab ist immer das im konkreten Einzelfall festzustellende Kindeswohl. Ein Wechselmodell setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.

Wie kann man ein Wechselmodell erzwingen?

Es besteht weitgehende Einigkeit in der Rechtsprechung, dass ein Wechselmodell eine besonders gute Kommunikationsbasis zwischen den Eltern erfordert und nur einvernehmlich ausgeübt werden kann. Das bedeutet, wenn ein Elternteil das Wechselmodell ablehnt, lässt es sich nicht erzwingen.

Ist der Vater beim Wechselmodell unterhaltspflichtig?

Der BGH (11.01.2017 – XII ZB 565/15) hält im Wechselmodell, welches er als nahezu paritätische Betreuung des Kindes durch beide Elternteile definiert, beide Eltern für barunterhaltspflichtig. Das heißt: Was dem Kind an Unterhalt zusteht, leitet sich aus dem Einkommen der beiden Elternteile ab.

Wie bekomme ich das Wechselmodell durch?

Entscheiden sich Eltern oder ein Elternteil für die Betreuungsform „Wechselmodell“ müssen sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Das Familiengericht kann dann die hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern als Umgangsregelung anordnen kann.

Was sind die Voraussetzungen für ein Wechselmodell?

Notwendige Voraussetzungen

Die Entscheidung der Eltern für ein Wechselmodell ist einvernehmlich. Das Kindeswohls ist sichergestellt und der Kindeswille ist ausreichend berücksichtigt, weil beide Eltern willens und in der Lage sind, über die Belange und Bedürfnisse ihrer Kinder einigermaßen vernünftig zu reden.

Wo ist der Lebensmittelpunkt beim Wechselmodell?

Beim paritätischen Wechselmodell haben die Kinder nach der Trennung der Eltern bei beiden Elternteilen ihren Lebensmittelpunkt. Oftmals wird das Wechselmodell so durchgeführt, dass die Kinder eine Woche bei ihrer Mutter, die andere Woche bei ihrem Vater leben.

Wann kein Wechselmodell?

Ein echtes Wechselmodell liegt also nur dann vor, wenn sämtliche Betreuungsleistungen von beiden Elternteilen annähernd zu gleichen Teilen erbracht werden. Das ist nicht mehr gegeben, wenn 10% oder mehr von der hälftigen Aufteilung abgewichen wird.

Wo sind die Kinder beim Wechselmodell gemeldet?

Nach § 22 des Bundesmeldegesetzes ist der Hauptwohnsitz des Kindes in der Wohnung des Elternteils, bei dem das Kind überwiegend lebt. Die Wohnung des anderen Elternteils, bei dem sich das Kind weniger als 50 % der Zeit aufhält, kann als Nebenwohnsitz gemeldet werden.

Was gilt als echtes Wechselmodell?

Ein echtes Wechselmodell liegt nach der Rechtsprechung aber nur vor, wenn die Kinder tatsächlich von den Eltern (nicht Großeltern oder Kinderfrau) im Verhältnis 50 % zu 50 % betreut werden und auch eine vollständige gleichwertige Betreuung durch beide Elternteile gegeben ist, also z.B. Arztbesuche, Elternsprechtage pp ...