Was darf ich in die Schweiz zollfrei einführen?

Zuletzt aktualisiert am 3. November 2024

Beispiele für Warenmengen, die zollfrei in die Schweiz eingeführt werden können:
  • <18 % Alkohol: 5 Liter/Person/Tag.
  • >18 % Alkohol: 1 Liter/Person/Tag.
  • Fleisch: 1kg/Person/Tag.
  • Zigaretten: 250 Stück/Person/Tag.

Was darf man zollfrei in die Schweiz einführen?

Private Waren

Wenn Sie in die Schweiz einreisen, müssen Sie mitgeführte Waren im Wert von mehr als 300 Franken sowie Lebensmittel, Alkohol oder Tabak über einem für diese Produkte geltenden Wert an der Grenze anmelden. Die Einzelheiten zu den Grenzwerten finden Sie in der Graphik Einfuhr in die Schweiz.

Waren aus Deutschland in die Schweiz einführen?

Privatpersonen können Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken (inklusive Transportkosten) ohne Zollanmeldung einführen, sofern sie für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk bestimmt sind. Für Waren mit einem Wert von mehr als 300 Franken ist eine Zollanmeldung erforderlich.

Welche Produkte sind zollfrei?

Grundsätzlich wird für alle Waren, die aus Nicht- EU -Ländern eingeführt werden, Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Seit dem 1. Juli 2021 ist die Freigrenze für Warensendungen kommerzieller Art bis zu einem Wert von 22 Euro entfallen. Zusätzlich kann ab einem Wert von 150 Euro – je nach Art der Ware – auch Zoll hinzukommen.

Sind Klamotten zollfrei?

Kaufen Sie Waren außerhalb der EU, müssen Sie ab 150 Euro Zölle zahlen. Diese können je nach Produkt ziemlich hoch ausfallen: Bei Kleidung können Sie mit einem Aufschlag von zwölf Prozent rechnen, bei Monitoren sind es sogar bis zu 14 Prozent. Sie können die Ware auch selbst verzollen.

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Welche Lebensmittel darf ich in die Schweiz einführen?

Reiseproviant kann steuer- und zollfrei eingeführt werden. Dazu zählen verzehrfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag. Bitte beachten Sie: Die Einfuhr von Fleisch- und Milchprodukten sowie den meisten Obst- und Gemüsesorten aus Drittstaaten (also Nicht-EU-Ländern) ist verboten.

Was ist verboten in die Schweiz einzuführen?

Verbote und Beschränkungen: Bestimmte Waren sind zur Einfuhr verboten oder unterliegen gewissen Beschränkungen. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte artengeschützte Pflanzen, Tiere und Waren sowie Fälschungen, Waffen, Feuerwerk, Medikamente, Bargeld usw.

Welche Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden?

Dies sind zum Beispiel:
  • Wildpilze/wild wachsende Beeren. ...
  • Kartoffeln. ...
  • Kaviar vom Stör. ...
  • Nahrungsergänzungsmittel. ...
  • Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft. ...
  • Lebens- und Futtermittel nichttierischer Herkunft.

Was muss man beim Zoll in der Schweiz anmelden?

Bei der Einreise in die Schweiz müssen Sie alle mitgeführten Waren und Tiere sowie ausgeführte Reparatur- und Unterhaltsarbeiten am Fahrzeug unaufgefordert anmelden.

Was muss ich bei der Einreise in die Schweiz beachten?

Für die Einreise in die Schweiz genügt ein Pass oder eine nationale Identitätskarte. Die Einreise in die Schweiz kann Ihnen auch ohne Reisedokument gestattet werden, wenn Sie Ihre Staatsangehörigkeit nachweisen oder glaubhaft machen können.

Welche Waren müssen beim Zoll angemeldet werden?

Eine Zollanmeldung ist erforderlich, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat Waren mit einem Wert über 430 Euro einführen.

Was dürfen Sie nicht in die Schweiz einführen?

Verbotene Waren

Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch, Milchprodukte etc.) aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten . Lebende Pflanzen und Pflanzenteile (inkl. Obst/Gemüse) aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten und den Kanarischen Inseln (Einfuhr verboten bzw. mit Beschränkungen verbunden)

Was muss bei der Einreise in die Schweiz deklariert werden?

Importierte Waren für den persönlichen Gebrauch

Bei der Einreise in die Schweiz ist jede Person verzollt. Alle mitgeführten Waren, deren Gesamtwert über 300 Franken liegt, sowie alle Waren, die die Zollfreigrenzen für Lebensmittel, Alkohol und Tabak überschreiten , sind deklarationspflichtig.

Was muss man beim Zoll anmelden?

Mitführende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland ein- bzw. aus Deutschland ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden. Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen bei der Ein- oder Ausreise in bzw. aus Deutschland auf Befragung der Zollbediensteten mündlich angezeigt werden.

Welche Lebensmittel darf man nicht in die Schweiz einführen?

Verbotene Waren

Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch, Milcherzeugnisse etc.) aus Nicht-EU und Nicht-EFTA-Ländern. Lebende Pflanzen und Pflanzenteile (inkl. Früchte/Gemüse) aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Ländern sowie den kanarischen Inseln (Einfuhr ist verboten oder unterliegt Beschränkungen)

Was muss ich verzollen in der Schweiz?

Waren dürfen in die Schweiz mehrwertsteuerfrei eingeführt werden, wenn ihr Gesamtwert 300 Franken nicht übersteigt. Wenn dieser Wert überschritten wird, müssen Sie für den Gesamtwert der Waren die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlen.

Wird in der Schweiz an der Grenze kontrolliert?

Gibt es derzeit eigentlich Personenkontrollen an der Grenze zur Schweiz? Deutschland und die Schweiz gehören dem Schengen-Raum an, in dem eigentlich keine Grenzkontrollen vorgesehen sind. Grenzkontrollen wurden angesichts der Flüchtlingsthematik an der Deutsch-Schweizer Grenze ab Oktober 2023 aber wieder eingeführt.

Welche Lebensmittel sollte man für eine Reise in die Schweiz einpacken?

Packen Sie Nudeln, Pasta, Fertiggerichte und Snacks für die Schweiz ein. Überlegen Sie, Vegetarier zu werden, um Fleischkosten zu sparen, und bringen Sie eine Lunchbox oder Ziplock-Beutel für Lunchpakete mit. Gute Reise!

Was für Früchte darf ich in die Schweiz einführen?

Die Früchte Ananas, Kokosnüsse, Durians, Bananen und Datteln dürfen als einzige weiterhin ohne Pflanzengesundheitszeugnis und Kontrolle aus allen Ländern in die Schweiz und die EU mitgenommen werden.

Darf ich Thunfischkonserven in die Schweiz einführen?

Aus EU-Ländern und Norwegen dürfen Sie Waren tierischen Ursprungs zum Eigenbedarf einführen, ohne grenztierärztlichen Kontrollen zu unterliegen . Die Waren dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden. Die Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs aus anderen Ländern (z. B. der Türkei) ist grundsätzlich verboten.

Welche Sachen sind zollfrei?

Voraussetzungen. Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 150 Euro, zwar zollfrei (Art. 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung), aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer. Abgaben von weniger als 1 Euro werden jedoch nicht erhoben.

Woher weiß der Zoll den Warenwert?

Laut Art. 70 UZK richtet sich der Zollwert hier nach dem Transaktionswert der eingeführten Ware. Das ist der „tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis“, den die Waren bei der Überschreitung der Grenze der Europäischen Union hat. Er kann der Handelsrechnung und den jeweiligen Lieferbedingungen entnommen werden.

Was kann man über die Grenze nehmen?

Bis zu 800 Zigaretten, 10 Liter Spirituosen, 60 Liter Schaumwein und 110 Liter Bier dürfen für den persönlichen Bedarf mitgebracht werden, ohne verzollt werden zu müssen. Bei Kaffee sind es 10 Kilo. Für Wein gibt es keine Höchstmenge.