Zuletzt aktualisiert am 9. August 2024
Die Gebühren berechnen sich bundeslandabhängig und können je nach Art der Namensänderung (Änderung eines Familiennamens und/oder eines Vornamens) bis zu 1.500 EUR betragen. Eine verlässliche Auskunft über die genauen Gebühren, kann Ihnen ausschließlich die zuständige Behörde geben.
Wie viel kostet es seinen Namen ändern zu lassen?
Kosten. Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen. Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen. Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.
Wie viel muss man bezahlen um seinen Namen zu ändern?
Insgesamt darf die Änderung des Vornamens in Deutschland maximal 225€ kosten, die des Nachnamens maximal 1.022€. So hoch sind die Gebühren aber in der Realität selten – sie sollen eher abschreckend wirken. Dazu kommt aber noch die Änderung von Perso (bis zu 37€) und Reisepass (bis zu 114€).
Wann ist eine Namensänderung kostenlos?
Gut zu wissen: Die Kosten für eine Namensänderung sind gesetzlich begrenzt, wobei die Änderung des Vornamens maximal 225 € und die des Nachnamens maximal 1.022 € kosten darf. Beachten Sie jedoch, dass selbst wenn Ihr Antrag auf Namensänderung nicht genehmigt wird, Sie dennoch einen Teil der Gebühren zahlen müssen.
Kann ich meinen Namen einfach so ändern?
Gründe für Namensänderungen
Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familienname oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.
Kann ich meinen Familiennamen ändern lassen? SRH Lawcast klärt auf
Was ist ein wichtiger Grund für eine Namensänderung?
Gründe für die Änderung des Familiennamens können sein: Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben. Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehend behindern.
Wann wird eine Namensänderung abgelehnt?
Eine Namensänderung kann aus folgenden Gründen nicht bewilligt werden: Die Änderung des Familiennamens würde die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen. Der beantragte Vor- oder Familienname ist lächerlich, anstößig oder zur Kennzeichnung von Personen im Inland nicht gebräuchlich.
Wie lange dauert es seinen Namen zu ändern?
Die Dauer des Verfahrens ist unterschiedlich, je nach Bundesland kann mit ca. sechs Monaten gerechnet werden. Für eine Namensänderung – egal ob Vor- oder Nachname – muss ein wichtiger Grund bestehen, der die Namensänderung rechtfertigt (vgl. § 3 Namensänderungsgesetz).
Kann ich als Erwachsener meinen Nachnamen ändern?
Der volljährige Erwachsene möchte seinen Familiennamen ändern. Es gilt nicht mehr das Namensrecht des BGB zu Familiensachen, §§ 1616 ff BGB. Der Vater oder die Mutter müsste daher bei einer Namensänderung bei Volljährigen grundsätzlich nicht zustimmen.
Was brauche ich alles zur Namensänderung?
Sie benötigen einen amtlichen Lichtbildausweis, beide Teile der Zulassungsbescheinigung, Heiratsurkunde, Meldebestätigung sowie Typenschein. Die Namensänderung im Führerschein ist nicht zwingend notwendig, jedoch zweckmäßig, wenn der Führerschein auch als Lichtbildausweis dienen soll.
Wie läuft eine Vornamensänderung ab?
Es wird ein formloser Antrag mit den gewünschten neuen Vornamen und Geschlechtseintrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Es ist auch möglich, nur die Änderung der Vornamen oder des Geschlechtseintrag zu beantragen.
Wie oft darf ich meinen Namen ändern?
Eine Beliebigkeit zur Namensänderung besteht nicht. Grundsätzlich beurteilt sich der Name einer Person nach den privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach kommt eine Namensänderung nur in einigen Ausnahmefällen, wie etwa im Falle einer Eheschließung, Scheidung oder Adoption, in Betracht.
Was kostet es wenn man seinen Geburtsnamen wieder annehmen möchte?
Für die Wiederannahme eines früheren Namens wird eine Gebühr von 21 Euro erhoben. Eine Bescheinigung über die neue Namensführung kostet 9 Euro.
Wie beantrage ich Namensänderung?
Wo Sie die Namensänderung beantragen können? Beim örtlichen Standesamt. Liegen triftige Gründe oder eine grundsätzliche Berechtigung vor, den Nachnamen zu ändern, so können Sie stets bei dem örtlich zuständigen Standesamt die Namensänderung beantragen.
Wer muss einer Namensänderung zustimmen?
Er bedarf der Zustimmung des Elternteils, dessen Familiennamen er neu wählt. Kinder kann eine solche Namensänderung des betreuenden Elternteils nicht in gleicher Weise nachvollzogen wer- den. Sie können ihren Namen nur im Wege der öffentlich-rechtlichen Namensänderung anpassen.
Wird bei Namensänderung auch die Geburtsurkunde geändert?
Die Namenserklärung kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. Wirksam wird die Namensänderung mit der Entgegennahme des deutschen Geburtsstandesamtes. Nachdem der Geburtsregistereintrag verändert wurde, wird von dort auch eine Bescheinigung über die Namensänderung bzw. eine neue Geburtsurkunde ausgestellt.
Was brauche ich um meinen Nachnamen zu ändern?
Änderung ein Leben lang möglich
Ansprechpartner für einen Ehe- oder Familiennamen ist in der Regel das zuständige Standesamt. Tipp: Sie können für eine Namensänderung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes vorsprechen. Die Bearbeitenden dort können die Erklärung an das Standesamt Ihres Geburtsorts übersenden.
Kann man den Namen des Lebensgefährten annehmen?
Während der Lebenspartnerschaft kann der Lebenspartnerschaftsname nicht abgelegt werden. Besteht die Lebenspartnerschaft nicht mehr, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt der Geburtsname oder der Name wieder angenommen werden, der vor der Lebenspartnerschaft geführt wurde.
Was sind Achtenswerte Gründe für eine Namensänderung?
Achtenswerte Gründe bestehen dann, wenn das Tragen des Namens objektiv oder subjektiv mit Unannehmlichkeiten verbunden sind. Die vorgebrachten Gründe für eine Namensänderung müssen verständlich, überzeugend und nachvollziehbar sein.
Wie viel kostet es wenn man seinen Namen ändern will?
Die Gebühren berechnen sich bundeslandabhängig und können je nach Art der Namensänderung (Änderung eines Familiennamens und/oder eines Vornamens) bis zu 1.500 EUR betragen. Eine verlässliche Auskunft über die genauen Gebühren, kann Ihnen ausschließlich die zuständige Behörde geben.
Was muss ich machen wenn ich meinen Namen ändern will?
Wenn Sie Ihre Vor- oder Nachnamen ändern wollen, können Sie dafür ein Gesuch stellen. In bestimmten Fällen können Sie sich auch direkt an das zuständige Zivilstandsamt wenden.
Wer entscheidet über Vornamensänderung?
Antragstellung: Die Person, die ihren Namen ändern möchte, muss beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Namensänderung stellen. Dies kann unmittelbar nach der rechtskräftigen Scheidung geschehen. Dokumentation: Für den Antrag sind die Scheidungsurkunde und der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Welche Dokumente muss man bei Namensänderung ändern lassen?
Erfolgt mit der Heirat eine Namensänderung, müssen die Ehepartner ihr Kreditinstitut darüber informieren. Ein formloses Anschreiben mit Kopie der Heiratsurkunde beziehungsweise des neuen Personalausweises reicht aus.
Ist man verpflichtet alle Vornamen anzugeben?
Es gebe zwar keine starre Namensführungspflicht, in gewissen Situationen (Bankkontoeröffnung, Flugtickets) sei man jedoch gesetzlich verpflichtet, seinen vollständigen Namen anzugeben. Die zunehmende Bedeutung der weiteren Vornamen werde auch durch die neue Gestaltung von Reisepässen ersichtlich.
Wo lasse ich meinen Vornamen ändern?
Wie kann man seinen Vornamen ändern lassen? Eine Namensänderung erfolgt auf Antrag beim zuständigen Standes- oder Einwohnermeldeamt. Der Antrag muss schriftlich erfolgen, entsprechende Formulare teilt die zuständige Behörde aus.