Was sind steuerfreie Zusatzleistungen?

Zuletzt aktualisiert am 8. November 2024

Steuerfreie Zuschüsse sind unter anderem Gutscheine und weitere Sachbezüge, Personalrabatt, Arbeitgeberdarlehen sowie Zuschüsse für Fort- und Weiterbildungen, für Umzüge und zur Kinderbetreuung oder Gesundheitsförderung.

Welche Zusatzzahlungen sind steuerfrei?

Gutscheine, Produkte oder Dienstleistungen bleiben als Sachbezüge bis zu 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei einem persönlichen Anlass – wie Geburtstag oder Hochzeit – sind Aufmerksamkeiten bis 60 Euro steuer- und abgabenfrei.

Welche Zuschüsse sind steuerfrei?

Es gibt verschiedene Arten von steuerfreien Arbeitgeberleistungen, darunter Geschenke, Gesundheitskurse, Jobtickets, Firmenwagen, Zuschüsse für das private Auto, Kinderbetreuung und Essenszuschüsse, die Arbeitgeber ihren Angestellten gewähren können, um deren Motivation zu steigern und Personalkosten zu sparen.

Welche steuerfreien Zuwendungen gibt es 2024?

Sachbezugswerte für freie Verpflegung 2024:

Frühstück: 2,17 Euro pro Kalendertag, entspricht 65 Euro monatlich. Mittag- oder Abendessen: 4,13 Euro pro Kalendertag, entspricht 124 Euro monatlich. Gesamtwert pro Kalendertag: 10,43 Euro. Gesamtwert pro Monat: 313 Euro.

Was kann ich meinen Arbeitnehmern steuerfrei geben?

Begünstigt sind sowohl Geld- als auch Sachzuwendungen, die in den Jahren 2022 bis 2024 zusätzlich zum normalen Gehalt – ggf. auch in Teilbeträgen oder Raten – gewährt werden. Es handelt sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze, so dass Leistungen bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro steuerfrei bleiben.

5 steuerfreie EXTRAS 2023

Welche steuerfreien Einnahmen darf ein Arbeitnehmer haben?

Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2022 10.347 € (2023: 10.908 €). Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 20.694 € (2023: 21.816 €).

Welche Leistungen sind steuerfrei?

Steuerfreie Zuschüsse sind unter anderem Gutscheine und weitere Sachbezüge, Personalrabatt, Arbeitgeberdarlehen sowie Zuschüsse für Fort- und Weiterbildungen, für Umzüge und zur Kinderbetreuung oder Gesundheitsförderung.

Welche Einmalzahlungen gibt es 2024?

Der Klimabonus beträgt im Jahr 2024 145€, 195€, 245€ oder 290€ für Erwachsene.

Welche Zuschüsse gibt es 2024 für Arbeitnehmer?

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zahlen. Die Prämie kann noch bis zum 31. Dezember 2024 ausgezahlt werden. Die Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen und darf nicht bereits bestehende Leistungen ersetzen.

Welche Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind steuerfrei?

Sachbezüge bis zur 50-Euro-Grenze (bis 2021 galt eine Grenze von 44 Euro pro Monat) monatlich sind für Unternehmen und Mitarbeitende abgabenfrei, d.h. es werden weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge fällig. Dies gilt auch für sog. anlassbezogene persönliche Zuwendungen bis zu maximal 60 Euro pro Anlass.

Welche Zahlungen an Mitarbeiter sind steuerfrei?

Die Freigrenze von 2.100 EUR ist eine Bagatellgrenze: Es findet keine Besteuerung der sonstigen Bezüge statt, wenn das Jahressechstel maximal 2.100 EUR beträgt. Die Lohnsteuer-Freigrenze für sonstige Bezüge (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Jahresboni, etc.) wird von 2.100 EUR auf 2.447 EUR angehoben.

Welche Einmalzahlung ist steuerfrei?

Sonderzahlungen bis 3.000 Euro steuerfrei

Mit der Inflationsausgleichsprämie befreit der Bund zusätzliche Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten bis zur Höhe von 3.000 Euro von Steuern und Sozialversicherungsabgaben.

Welche Gutscheine darf man Mitarbeitern schenken?

Gutscheine steuerfrei an Mitarbeiter verschenken. Gutscheine im Wert von bis zu 50 Euro können monatlich steuerfrei an Mitarbeiter verschenkt werden. Die monatliche Freigrenze in Höhe von 50 Euro sollte nicht überschritten werden. Bei der Berechnung werden alle geleisteten Sachzuwendungen zu einem Wert addiert.

Was sind steuerfreie Zuschüsse?

Was sind steuerfreie Arbeitgeberleistungen? Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind Zuwendungen für den Arbeitnehmer, die von der Lohnsteuer befreit sind. Dazu zählen beispielsweise die Arbeitnehmer-Sparzulage, doppelte Haushaltsführung oder Fortbildungen.

Welche Sonderzahlungen gibt es 2024?

Juli 2023 bis Februar 2024: monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro, steuer- und abgabenfrei. Ab März 2024: Erhöhung der Tabellenwerte um 200 Euro Sockelbetrag plus weitere 5,5 Prozent. Ist diese Erhöhung geringer als 340 Euro, wird der Tabellenwert stattdessen um 340 Euro erhöht.

Welche Benefits sind steuerfrei?

Neben dem 50 Euro Sachbezug und Aufmerksamkeiten besteht auch die Möglichkeit, Sachzuwendungen im Wert von über 60 Euro an Mitarbeiter gemäß § 37b EStG zu verschenken. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen vollständig steuerfreien Mitarbeiter-Benefit.

Welche steuerfreien Zuwendungen an Arbeitnehmer 2024?

Das gilt für steuerfreie Zuwendungen 2024

Der Zweck solcher steuerfreien Zuwendungen ist meist im Vorhinein festgelegt. Zudem gibt es eine monatliche Freigrenze. Diese liegt für Gutscheine, Dienstleistungen oder Produkte im Jahr 2024 bei 50 Euro.

Welche steuerfreien Sonderzahlungen gibt es?

Sie können aber gewisse Sonderzahlungen auch steuerfrei nutzen, beispielsweise Sachbezüge bis zu 50 € monatlich. Dies bedeutet, dass Unternehmen ihren Angestellten zusätzlich zum regulären Gehalt Sachleistungen oder Gutscheine im Wert von bis zu 50 € pro Monat steuerfrei zur Verfügung stellen können.

Was ändert sich für Arbeitnehmer ab 2024?

Ab dem 1. Januar 2024 verringert sich die maximale Arbeitszeit in Minijobs trotz des höheren gesetzlichen Mindestlohns nicht. Nach Angaben der Minijob-Zentrale können Minijobber*innen also auch bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro weiterhin rund 43 Stunden im Monat arbeiten.

Wer bekommt den 500 Euro Bonus 2024?

Dabei wird wie folgt differenziert: Mitarbeiter, die Vollzeit arbeiten, erhalten 1.000 Euro, Mitarbeiter, die Teilzeit arbeiten, erhalten 500 Euro, Mitarbeiter, die nicht das ganze Jahr 2024 im Betrieb waren, erhalten 500 Euro“.

Welcher Bonus kommt im Februar 2024?

Wer Anspruch auf die Auszahlung hat und wie viel konkret erhalten wird, findet man hier auf Finanz.at. In wenigen Wochen startet die zweite Auszahlungswelle des Klimabonus von 55 bis 220 Euro pro Person - je nach Alter und Wohnort. Die Auszahlung soll ab Februar 2024 gestartet werden.

Welche Zuschüsse gibt es in 2024?

Übersicht: Alle Förderungen beim Hausbau und Hauskauf 2024
  • KfW-Förderung.
  • BAFA-Förderung.
  • BEG-Förderung.
  • Wohn-Riester.
  • Wohnungsbauprämie.
  • Arbeitnehmersparzulage.
  • Wohneigentumsförderung.

Welche Leistung ist echt steuerfrei?

Unecht steuerbefreite Umsätze von Kleinunternehmern

1 Z 27 UStG in Anspruch nimmt. Diese Befreiung ist möglich, solange der Gesamtumsatz eines Unternehmens jährlich maximal 35.000 EUR netto beträgt.

Welche Zuwendungen an Arbeitnehmer sind steuerfrei?

Übliche Zuwendungen der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers an die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen sind steuerfrei, wenn sie einen Betrag von € 110,00 (inkl. Umsatzsteuer) nicht übersteigen.

Was ist alles steuerfrei?

Steuerfreie Einnahmen in Form von staatlichen Zuschüssen Einige soziale Geld- und Sachleistungen, wie Arbeitslosengeld, Leistungen der Kranken-, Pflege- und gesetzlichen Unfallversicherung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld oder Zuschüsse für Neugeborene, aber auch Stipendien sind steuerfrei.