Welche Kosten können als Reisekosten abgezogen werden?

Zuletzt aktualisiert am 9. August 2024

Grundsätzlich sind alle Auswärtstätigkeiten abzugsfähig. Dazu gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Unterkunftskosten, Reisenebenkosten. Allerdings sind nicht alle Reisekosten in tatsächlicher Höhe abzugsfähig. Je nach Art der Kosten können gegebenenfalls auch nur Pauschalen genutzt werden.

Was kann als Reisekosten abgerechnet werden?

Was sind Reisekosten? Reisekosten sind Aufwendungen, die im Zuge einer Geschäftsreise entstehen. Hierzu zählen u. a. Transport- und Fahrtkosten, Kosten für Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten (Reisegepäckversicherungen, Mautgebühren udgl.)

Welche Reisekosten dürfen geltend gemacht werden?

Kosten für Dienstreisen sind absetzbar. Darunter sind Fahrtkosten zu verstehen (Kilometergeld, Bahn- oder Flugtickets, Taxirechnungen), der Verpflegungsmehraufwand in Form von Taggeldern sowie Nächtigungskosten.

Welche Kosten sind bei der Reisekostenabrechnung nicht erstattungsfähig?

Keine erstattungsfähigen Nebenkosten sind Ausgaben unter anderem für:
  • Reiseausstattungen (z.B. Koffer, Taschen), Gastgeschenke, Trinkgelder,
  • Garderobenaufbewahrung, ausgenommen bei der dienstlichen Teilnahme an Kongressen, Tagungen usw.,
  • Tageszeitungen, Unterkunftsverzeichnisse,
  • Geldbußen, Verwarnungsgelder,

Welche Kosten sind Reisekosten?

Reisekosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Reise entstehen wie beispielsweise Transportkosten (Fahrtkosten für Auto, Eisenbahn, Flugzeug oder Schiff), Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten.

Reisekostenabrechnung für Selbständige: Reisekosten von der Steuer absetzen (Inland und Ausland)

Was sind nicht abzugsfähige Reisekosten?

Nicht abzugsfähige Reisekosten

Nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden dürfen sogenannte Repräsentationsaufwendungen. Dazu zählen Geschenke und Mitbringsel für Geschäftspartner. Diese dürfen nur abgezogen werden sofern sie Kosten von 35 Euro nicht übersteigen.

Welche Reisekosten darf ich als Arbeitnehmer geltend machen?

28 Euro für jeden Tag, an dem Du mindestens 24 Stunden von Deiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend bist und. 14 Euro, wenn Du keinen kompletten Tag, aber länger als acht Stunden unterwegs bist. Dieser Betrag gilt auch für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen.

Was zählt nicht zu Reisekosten?

Wenn zum Beispiel ein Kunde innerhalb der Stadtgrenze besucht wird, handelt es sich nicht um eine Dienstreise. Sie haben in dem Fall also keinen Anspruch auf die Erstattung von Reisekosten. Hier einige Beispiele für Auswärtstätigkeiten, die als Geschäftsreise gelten: Kundenbesuche außerhalb der Stadtgrenze.

Welche Reisekosten werden erstattet?

Zu den erstattbaren Reisekosten zählen: Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten, wie die Aufbewahrung, Beförderung und Versicherung von Gepäck, Telefonate beziehungsweise Kommunikation mit beruflichem Inhalt, Eintrittskarten für dienstliche Veranstaltungen, Parkgebühren, WLAN-Nutzung ...

Was zählt zu den Reisenebenkosten?

Zu den üblichen Reisenebenkosten gehören: Gepäckgebühren (Transport, Übergepäck durch berufliches Material, Taxikosten durch schweres Gepäck) Telefon- und Postgebühren (für geschäftliche Korrespondenz; bei langen Geschäftsreisen können jedoch auch private Telefongespräche mit der Familie gerechtfertigt sein)

Was kann man als Reisekosten absetzen?

Wer beruflich unterwegs ist, kann die angefallenen Reisekosten von der Steuer absetzen. Dazu zählen Fahrtkosten, Verpflegungsaufwendungen und Übernachtungskosten. Erfahren Sie hier, welche Nachweise Sie benötigen und wie Sie die Reisekosten in der Steuererklärung richtig angeben.

Wann sind Reisekosten abzugsfähig?

Für jeden ganzen Tag, den Sie von Ihrer Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte abwesend sind, können Sie 28 Euro in Ansatz bringen. Sind Sie weniger als 24 Stunden aber länger als 8 Stunden abwesend dürfen Sie 14 Euro ansetzen.

Welche Belege müssen in eine Reisekostenabrechnung?

Beleg zur Reisekostenabrechnung: die Regel

Theoretisch reichen eine einfache Rechnung oder ein Beleg des Rechnungsstellers als Nachweis aus. Diese können, je nach den üblichen Einreichungswegen der Buchhaltung, in Papierform oder elektronisch vorgelegt werden.

Welche Kosten zählen zu den Fahrtkosten?

Folgende Kosten werden in der Reisekostenabrechnung geltend gemacht: Fahrtkosten mit Auto, Bahn oder Flugzeug; dazu zählen auch Mietwagen, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel und Maut- sowie Parkgebühren. Übernachtungskosten. Verpflegungsmehraufwand.

Was ist Unterschied zwischen Fahrtkosten und Reisekosten?

Kilometerpauschale zählt zu den Reisekosten

Begibt sich ein Arbeitnehmer im Auftrag des Unternehmens auf Dienstreise, entstehen in der Regel Fahrtkosten – sei es durch einen Flug, durch eine Bahnfahrt oder durch die Nutzung eines Taxis. Die Kosten hierfür lassen sich anhand von Belegen klar nachweisen.

Wer prüft Reisekostenabrechnung?

Die Buchhaltung des Unternehmens kontrolliert diese und genehmigt schließlich die Erstattung der Reisekosten auf das Konto des Mitarbeiters.

Was muss ich bei der Reisekostenabrechnung beachten?

Damit Sie Reisekosten abrechnen können, müssen Sie in jedem Fall die folgenden Angaben machen:
  1. Name der reisenden Person und ggf. ...
  2. Reisedauer.
  3. Reisedaten (inklusive Uhrzeit von Start und Ende der Reise)
  4. Reiseziel (Stadt/Land)
  5. Reisezweck (geschäftlicher Anlass, freiberuflich, nebenberuflich etc.)
  6. Unterschrift.

Wann bekommt man Reisekosten erstattet?

In Deutschland gilt derzeit die Regel, dass Arbeitgeber entstandene Reisekosten innerhalb von drei Monaten erstatten müssen. Sollten dafür nicht alle notwendigen Belege eingereicht worden sein, muss der Arbeitgeber sechs Monate nach Ende der Dienstreise eine vorläufige Erstattung vornehmen.

Bis wann kann man Reisekosten geltend machen?

Gesetzlich gilt eine Frist von drei Jahren für die Einreichung der Reisekostenabrechnung. Allerdings können unternehmenseigene Reisekostenrichtlinien eine kürzere Frist festlegen und hebeln dabei die gesetzliche Regelung aus, sofern der Zeitraum nicht drei Monate unterschreitet.

Welche Reisekosten sind nicht abzugsfähig?

Insofern ist ein Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Zu den Reisenebenkosten zählen, Kosten für die Gepäckbeförderung und –aufbewahrung sowie Koten für eine Reisegepäckversicherung; zudem Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis am Reiseort, beruflich veranlasste Telefonate, Parkplatzgebühren etc.

Welche Reisekosten kann ein Arbeitnehmer geltend machen?

Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen können die Fahrtkosten auch mit pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden. Nach dem neuen steuerlichen Reisekostenrecht gibt es jedoch nur eine 0,30-Euro-Pauschale für Kraftwagen (Pkw) und eine 0,20 Euro-Pauschale für alle anderen motorbetriebenen Fahrzeuge (Mofa, Motorrad).

Was ist der Unterschied zwischen Reisekosten und Spesen?

Spesen zählen zu den üblichen Reisekosten, die anfallen, sobald ein Mitarbeiter eine Dienstreise im Auftrag seines Arbeitgebers antritt. Denn neben Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, werden auf der Geschäftsreise auch Kosten für die individuelle Verpflegung des einzelnen Mitarbeiters verursacht.

Was sind abzugsfähige Reisekosten?

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.

Welche Reisen sind steuerlich absetzbar?

Die Antwort auf die Frage lautet leider: Nein, Ihren privaten Urlaub können Sie nicht von der Steuer absetzen. Immerhin: Klimabewusste Urlauber/innen werden vom Staat mit Steuervorteilen belohnt.

Welche Reisekosten kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten?

Seit 2020 gibt es eine neue Pauschale für Fahrtätige (LKW-Fahrer) von 8 Euro am Tag (§ 9 Abs. 1 EStG). Wenn diese im LKW übernachten, können die Kosten für Raststätten (Dusche, Parken etc.) zukünftig pauschal steuerfrei erstattet werden oder als Werbungskosten geltend gemacht werden.