Zuletzt aktualisiert am 9. August 2024
Erstattungsfähig sind nur die Selbstkosten1 nach dem im Vertrag vereinbarten Prozentsatz von maximal 50% der Gesamtkosten und bis zu EUR 200.000 (Obergrenze). Kosten, die über den prozentualen Anteil an den Gesamtkosten oder über die Obergrenze hinausgehen, werden nicht erstattet.
Was sind erstattungsfähige Kosten?
Im Rahmen der Erstattung von tatsächlichen Kosten werden diese bei der Beantragung und Abrechnung in verschiedene Kategorien unterteilt, nämlich Personalkosten, Unteraufträge (Subcontracing), Anschaffungskosten (Purchase costs) sowie je nach Projekttyp ggf. zusätzliche Kostenkategorien.
Was sind nicht erstattungsfähige Kosten?
Diese Arzneimittel sind nicht erstattungsfähig
Das betrifft beispielsweise Schmerzstiller, wie Ibuprofen oder Paracetamol bis zu einer bestimmen Wirkstoffstärke, aber auch Lifestyle-Medikamente zur Potenzsteigerung.
Welche Kosten sind bei der Reisekostenabrechnung nicht erstattungsfähig?
- Reiseausstattungen (z.B. Koffer, Taschen), Gastgeschenke, Trinkgelder,
- Garderobenaufbewahrung, ausgenommen bei der dienstlichen Teilnahme an Kongressen, Tagungen usw.,
- Tageszeitungen, Unterkunftsverzeichnisse,
- Geldbußen, Verwarnungsgelder,
Welche Kosten kann man bei der Krankenkasse einreichen?
Generell gilt: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt alle Kosten für die gesamte Behandlung von Krankheiten, einschließlich der notwendigen diagnostischen Maßnahmen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorge, Nachsorge, Krankengeldzahlungen und anderes mehr.
Wie du in deinem Unternehmen sinnvoll Kosten cutten kannst
Welche Leistungen erstattet die gesetzliche Krankenkasse?
Hierzu zählen insbesondere die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen.
Was wird nicht von der Krankenkasse übernommen?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen ihrer versicherten Mitglieder. Es gibt aber auch medizinische Leistungen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden, beispielsweise kosmetische Operationen, Beratung bei Fernreisen oder manche Früherkennungsuntersuchungen.
Welche Reisekosten werden erstattet?
Zu den erstattbaren Reisekosten zählen: Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten, wie die Aufbewahrung, Beförderung und Versicherung von Gepäck, Telefonate beziehungsweise Kommunikation mit beruflichem Inhalt, Eintrittskarten für dienstliche Veranstaltungen, Parkgebühren, WLAN-Nutzung ...
Was zählt zu den Reisenebenkosten?
Zu den üblichen Reisenebenkosten gehören: Gepäckgebühren (Transport, Übergepäck durch berufliches Material, Taxikosten durch schweres Gepäck) Telefon- und Postgebühren (für geschäftliche Korrespondenz; bei langen Geschäftsreisen können jedoch auch private Telefongespräche mit der Familie gerechtfertigt sein)
Welche Kosten können als Reisekosten abgezogen werden?
Grundsätzlich sind alle Auswärtstätigkeiten abzugsfähig.
Dazu gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Unterkunftskosten, Reisenebenkosten. Allerdings sind nicht alle Reisekosten in tatsächlicher Höhe abzugsfähig. Je nach Art der Kosten können gegebenenfalls auch nur Pauschalen genutzt werden.
Was ist nicht erstattungsfähig?
Eine nicht erstattungsfähige Option ist ein Rabatt, mit dem du eine Unterkunft zu einem niedrigeren Preis buchen kannst. Solltest du deine Buchung jedoch stornieren müssen, erhältst du keine vollständige Rückerstattung, es sei denn, der Grund ist eine schwerwiegende Beeinträchtigung.
Was ist erstattungsfähig?
Definition
Die Erstattungsfähigkeit einer medizinischen Leistung ist gegeben, wenn die Kosten für die Leistung von einer gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen werden.
Wann übernimmt die Krankenkasse nicht die Kosten?
Sie bezahlen, was wirtschaftlich, medizinisch notwendig und ausreichend ist. Was über das medizinisch Notwendige hinausgeht, bezahlen sie nicht. Damit gehören IGeL nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und werden im Grundsatz von keiner Krankenkasse erstattet.
Welche Entgelte sind erstattungsfähig?
Erstattungsfähig ist das vom Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (Lohnfortzahlung bei Krankheit) weitergezahlte Entgelt. Bei der Erstattung ist also vom Bruttoarbeitsentgelt auszugehen.
Welche Vorstellungskosten sind erstattungsfähig?
Bewerber:innen haben grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung der Kosten, welche für ein Vorstellungsgespräch anfallen. Darunter fallen nicht nur Fahrtkosten, sondern unter Umständen auch Verpflegungs- und Übernachtungskosten.
Was bedeutet Erstattung der Kosten?
Kostenerstattung bedeutet in der deutschen Krankenversicherung, dass versicherte Personen zwar mit ihren Leistungserbringern (bspw. Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Ergotherapeuten) selbst abrechnen, ihnen diese Krankheitskosten aber teilweise oder vollständig von ihrer Krankenversicherung erstattet werden.
Welche Reisekosten sind erstattungsfähig?
- Fahrtkosten / Fahrtnebenkosten.
- Verpflegungsmehraufwand.
- Übernachtungskosten.
- Reisenebenkosten.
Sind Fahrtkosten Reisenebenkosten?
Was sind Reisekosten? Unter Reisekosten fallen zahlreiche Kosten, die im Zusammenhang mit einer Dienstreise entstehen. Darunter fallen beispielsweise: Fahrtkosten (Auto, Bahn, Flugzeug etc.)
Welche Reisekosten sind nicht abzugsfähig?
Insofern ist ein Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Zu den Reisenebenkosten zählen, Kosten für die Gepäckbeförderung und –aufbewahrung sowie Koten für eine Reisegepäckversicherung; zudem Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis am Reiseort, beruflich veranlasste Telefonate, Parkplatzgebühren etc.
Welche Reisekosten dürfen geltend gemacht werden?
Kosten für Dienstreisen sind absetzbar. Darunter sind Fahrtkosten zu verstehen (Kilometergeld, Bahn- oder Flugtickets, Taxirechnungen), der Verpflegungsmehraufwand in Form von Taggeldern sowie Nächtigungskosten.
Was zählt nicht zu Reisekosten?
Anmerkung: Kosten, die für das private Vergnügen während der Geschäftsreise entstehen, können nicht als Reisenebenkosten geltend gemacht werden. Dazu zählen u. a. die Minibar im Hotel, Pay-TV oder Massagen.
Wann bekommt man Reisekosten erstattet?
In Deutschland gilt derzeit die Regel, dass Arbeitgeber entstandene Reisekosten innerhalb von drei Monaten erstatten müssen. Sollten dafür nicht alle notwendigen Belege eingereicht worden sein, muss der Arbeitgeber sechs Monate nach Ende der Dienstreise eine vorläufige Erstattung vornehmen.
Was wird von der Krankenkasse nicht zahlt?
Das sind zum Beispiel Behandlungen kosmetischer Art, die nicht durch einen medizinischen Befund gerechtfertigt sind, ebensolche plastischen Operationen, die so genannten Schönheitsoperationen oder Behandlungen durch Personen, die für diese Tätigkeit keinen erforderlichen Nachweis haben.
Wie beantrage ich eine Rückerstattung bei der Krankenkasse?
In der Regel können Sie den Antrag per Post stellen sowie - bei vielen gesetzlichen Krankenkassen - persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. Füllen Sie das Antragsformular Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aus und reichen es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Krankenkasse ein.
Was bekommt man von der Krankenkasse im Todesfall?
Hinterbliebene erhielten von der Krankenkasse des Verstorbenen einen Betrag, der vor allem für die Kosten einer Beerdigung gedacht war. Wird das Sterbegeld noch gezahlt? Seit dem 1. Januar 2004 ist das Sterbegeld nicht mehr im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.