Welche Reisekosten können geltend gemacht werden?

Zuletzt aktualisiert am 10. Oktober 2024

Grundsätzlich sind alle Auswärtstätigkeiten abzugsfähig. Dazu gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Unterkunftskosten, Reisenebenkosten. Allerdings sind nicht alle Reisekosten in tatsächlicher Höhe abzugsfähig. Je nach Art der Kosten können gegebenenfalls auch nur Pauschalen genutzt werden.

Welche Reisekosten dürfen sie geltend machen?

Kosten für Dienstreisen sind absetzbar. Darunter sind Fahrtkosten zu verstehen (Kilometergeld, Bahn- oder Flugtickets, Taxirechnungen), der Verpflegungsmehraufwand in Form von Taggeldern sowie Nächtigungskosten.

Was kann als Reisekosten abgerechnet werden?

Folgende Kosten werden in der Reisekostenabrechnung geltend gemacht: Fahrtkosten mit Auto, Bahn oder Flugzeug; dazu zählen auch Mietwagen, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel und Maut- sowie Parkgebühren. Übernachtungskosten. Verpflegungsmehraufwand.

Welche Reisekosten kann ein Arbeitnehmer geltend machen?

Warst Du beruflich unterwegs, kannst Du Deine Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Allerdings nur die, die Dir dein Chef oder Deine Chefin nicht steuerfrei erstattet hat.

Welche Reisekosten werden erstattet?

Zu den erstattbaren Reisekosten zählen: Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten, wie die Aufbewahrung, Beförderung und Versicherung von Gepäck, Telefonate beziehungsweise Kommunikation mit beruflichem Inhalt, Eintrittskarten für dienstliche Veranstaltungen, Parkgebühren, WLAN-Nutzung ...

Steuertipp: Fahrtkosten & Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit 2023

Was kann ich als Reisekosten absetzen?

Wer beruflich unterwegs ist, kann die angefallenen Reisekosten von der Steuer absetzen. Dazu zählen Fahrtkosten, Verpflegungsaufwendungen und Übernachtungskosten. Erfahren Sie hier, welche Nachweise Sie benötigen und wie Sie die Reisekosten in der Steuererklärung richtig angeben.

Welche Kosten sind bei der Reisekostenabrechnung nicht erstattungsfähig?

Sie müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstreise stehen; Folgekosten im privaten oder häuslichen Bereich sind nicht erstattungsfähig. Nebenkosten sind nicht solche, die bereits nach anderen Vorschriften des BRKG erstattet werden.

Was gilt alles als Reisekosten?

Was sind Reisekosten? Reisekosten sind Aufwendungen, die im Zuge einer Geschäftsreise entstehen. Hierzu zählen u. a. Transport- und Fahrtkosten, Kosten für Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten (Reisegepäckversicherungen, Mautgebühren udgl.)

Was sind nicht abzugsfähige Reisekosten?

Nicht abzugsfähige Reisekosten

Nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden dürfen sogenannte Repräsentationsaufwendungen. Dazu zählen Geschenke und Mitbringsel für Geschäftspartner. Diese dürfen nur abgezogen werden sofern sie Kosten von 35 Euro nicht übersteigen.

Wann kann ich Reisekosten geltend machen?

Für jeden ganzen Tag, den Sie von Ihrer Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte abwesend sind, können Sie 28 Euro in Ansatz bringen. Sind Sie weniger als 24 Stunden aber länger als 8 Stunden abwesend dürfen Sie 14 Euro ansetzen.

Was zählt nicht zu Reisekosten?

Nicht jede Auswärtstätigkeit wird jedoch als Geschäftsreise anerkannt. Wenn zum Beispiel ein Kunde innerhalb der Stadtgrenze besucht wird, handelt es sich nicht um eine Dienstreise. Sie haben in dem Fall also keinen Anspruch auf die Erstattung von Reisekosten.

Welche Belege müssen in eine Reisekostenabrechnung?

Theoretisch reichen eine einfache Rechnung oder ein Beleg des Rechnungsstellers als Nachweis aus. Diese können, je nach den üblichen Einreichungswegen der Buchhaltung, in Papierform oder elektronisch vorgelegt werden.

Was ist Unterschied zwischen Fahrtkosten und Reisekosten?

Kilometerpauschale zählt zu den Reisekosten

Begibt sich ein Arbeitnehmer im Auftrag des Unternehmens auf Dienstreise, entstehen in der Regel Fahrtkosten – sei es durch einen Flug, durch eine Bahnfahrt oder durch die Nutzung eines Taxis. Die Kosten hierfür lassen sich anhand von Belegen klar nachweisen.

Was zählt zu den Reisenebenkosten?

Zu den Reisenebenkosten zählen:

Gepäckgebühren: Transport und Aufbewahrung von Gepäck, dazu zählen z. B. genauso die Taxikosten zur Beförderung des Gepäcks. Telefongebühren: geschäftliche Gespräche, ab einem mindestens einwöchigen Aufenthalt zählt auch die private Korrespondenz mit der Familie dazu.

Wie hoch sind die Reisekostenpauschalen 2024?

Wie hoch ist die Reisekostenpauschale 2024? Ab 2024 soll sich beispielsweise im Rahmen des Wachstumschancengesetzes die Pauschale für Verpflegungsmehraufwände von 28€ auf 32€ und von 14€ auf 16€ erhöhen.

Wann sind Reisekosten abzugsfähig?

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.

Was zählt alles zu den Reisekosten?

Reisekosten: Zu den Fahrtkosten zählen nicht nur die Hin- und Rückfahrt mit Auto, Zug oder Flugzeug. Sondern auch die Beförderungs- oder Reisenebenkosten, wie die Fahrt zum Arbeitsort mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Parkplatzgebühren und Benzinkosten.

Welche Reisen sind steuerlich absetzbar?

Nach dem neuen steuerlichen Reisekostenrecht gibt es jedoch nur eine 0,30-Euro-Pauschale für Kraftwagen (Pkw) und eine 0,20 Euro-Pauschale für alle anderen motorbetriebenen Fahrzeuge (Mofa, Motorrad). Unter Letztere würden auch Elektrobikes fallen, die mindestens 25 km/h schnell sind.

Was kann ich als Reisenebenkosten absetzen?

Was kann ich als Reisenebenkosten absetzen?
  • Parkgebühren, Mautgebühren, Garagenmiete.
  • Telefongebühren für berufliche Gespräche.
  • Eintrittsgelder für berufliche Veranstaltungen.
  • Gepäckaufbewahrungsgebühren.
  • Kosten für den Ankauf von Devisen und Verlust beim Rückkauf.
  • Schadensersatz infolge von Verkehrsunfällen.

Welche Reisekosten kann der Arbeitgeber erstatten?

Diese Reisekosten können aber vom Arbeitgeber in der Regel steuerfrei erstattet werden: Verpflegungsmehraufwand – wobei die Höhe vom Reiseziel, der Dauer des Aufenthalts und der Art der Verpflegung abhängt. Fahrtkosten. Übernachtungskosten.

Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen?

Dabei lohnt sich der Einsatz einer entsprechenden Software, welche die Reisekostenabrechnung deutlich erleichtert. Als Selbstständiger oder Unternehmer können Sie Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten sowie Reisenebenkosten als Betriebsausgaben geltend machen.

Wie lange kann man Reisekosten geltend machen?

Die Reisekostenvergütung wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise gewährt.

Welche Kosten können als Reisekosten abgezogen werden?

Fahrtkosten, Übernachtungskosten sowie Reisenebenkosten können 1:1 erstattet werden. Für die Verpflegung gibt es eine Pauschale, die sich an der Dauer der Auswärtstätigkeit orientiert. Für Auslandsreisen gibt es andere Pauschalen, deren Höhe je nach Reiseland variiert. Die Erstattung von Reisekosten ist steuerfrei.

Was kann man als Reisekosten abrechnen?

Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Verpflegungsaufwand (der sogenannte Verpflegungsmehraufwand), Übernachtungs- sowie die Reisenebenkosten.

Was sind nicht erstattungsfähige Ausgaben?

Nicht erstattungsfähige Ausgaben sind gekaufte Artikel oder Dienstleistungen, die aufgrund der Nichteinhaltung von Richtlinien und/oder Verfahren nicht erstattet werden . Die folgende Liste enthält keine nicht erstattungsfähigen Ausgaben.