Welche Reisekosten sind abzugsfähig?

Zuletzt aktualisiert am 10. Oktober 2024

Grundsätzlich sind alle Auswärtstätigkeiten abzugsfähig. Dazu gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Unterkunftskosten, Reisenebenkosten.

Welche Kosten können als Reisekosten abgezogen werden?

Warst Du beruflich unterwegs, kannst Du Deine Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Allerdings nur die, die Dir dein Chef oder Deine Chefin nicht steuerfrei erstattet hat.

Welche Reisekosten sind nicht abzugsfähig?

Insofern ist ein Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Zu den Reisenebenkosten zählen, Kosten für die Gepäckbeförderung und –aufbewahrung sowie Koten für eine Reisegepäckversicherung; zudem Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis am Reiseort, beruflich veranlasste Telefonate, Parkplatzgebühren etc.

Welche Reisekosten dürfen geltend gemacht werden?

Kosten für Dienstreisen sind absetzbar. Darunter sind Fahrtkosten zu verstehen (Kilometergeld, Bahn- oder Flugtickets, Taxirechnungen), der Verpflegungsmehraufwand in Form von Taggeldern sowie Nächtigungskosten.

Was kann als Reisekosten abgerechnet werden?

Folgende Kosten werden in der Reisekostenabrechnung geltend gemacht: Fahrtkosten mit Auto, Bahn oder Flugzeug; dazu zählen auch Mietwagen, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel und Maut- sowie Parkgebühren. Übernachtungskosten. Verpflegungsmehraufwand.

Steuertipp: Fahrtkosten & Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit 2023

Welche Reisekosten können steuerlich geltend gemacht werden?

Hierzu zählen: Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten, Verpflegungsmehraufwand.

Was zählt alles zu den Reisekosten?

Reisekosten: Zu den Fahrtkosten zählen nicht nur die Hin- und Rückfahrt mit Auto, Zug oder Flugzeug. Sondern auch die Beförderungs- oder Reisenebenkosten, wie die Fahrt zum Arbeitsort mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Parkplatzgebühren und Benzinkosten.

Wann sind Reisekosten abzugsfähig?

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.

Was zählt nicht zu Reisekosten?

Nicht jede Auswärtstätigkeit wird jedoch als Geschäftsreise anerkannt. Wenn zum Beispiel ein Kunde innerhalb der Stadtgrenze besucht wird, handelt es sich nicht um eine Dienstreise. Sie haben in dem Fall also keinen Anspruch auf die Erstattung von Reisekosten.

Welche Fahrtkosten können steuerlich abgesetzt werden?

Reisekosten: Bei beruflich veranlassten Reisen sind entweder die tatsächlichen Kfz-Kosten oder 0,30 € pro gefahrenem Kilometer absetzbar. Zusätzlich zählen Parkgebühren und Unfallkosten. Bewerbung: Die Fahrt zum Vorstellungsgespräch kann mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer abgesetzt werden.

Welche Reisen sind steuerlich absetzbar?

Nach dem neuen steuerlichen Reisekostenrecht gibt es jedoch nur eine 0,30-Euro-Pauschale für Kraftwagen (Pkw) und eine 0,20 Euro-Pauschale für alle anderen motorbetriebenen Fahrzeuge (Mofa, Motorrad). Unter Letztere würden auch Elektrobikes fallen, die mindestens 25 km/h schnell sind.

Welche Reisekosten werden erstattet?

Zu den erstattbaren Reisekosten zählen: Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten, wie die Aufbewahrung, Beförderung und Versicherung von Gepäck, Telefonate beziehungsweise Kommunikation mit beruflichem Inhalt, Eintrittskarten für dienstliche Veranstaltungen, Parkgebühren, WLAN-Nutzung ...

Was akzeptiert das Finanzamt ohne Belege?

Nichtbeanstandungsgrenzen bei Werbungskosten

In den meisten Fällen billigt das Finanzamt weiterhin die beleglose Angabe der Werbungskosten bis 110 Euro. Für Kontoführungsgebühren gilt eine Nichtbeanstandungsgrenze von 16 Euro. Das Finanzamt akzeptiert diesen Betrag auch bei einem kostenlosen Girokonto.

Was sind nicht abzugsfähige Reisekosten?

Nicht abzugsfähige Reisekosten

Nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden dürfen sogenannte Repräsentationsaufwendungen. Dazu zählen Geschenke und Mitbringsel für Geschäftspartner. Diese dürfen nur abgezogen werden sofern sie Kosten von 35 Euro nicht übersteigen.

Welche Kosten sind bei der Reisekostenabrechnung nicht erstattungsfähig?

Sie müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstreise stehen; Folgekosten im privaten oder häuslichen Bereich sind nicht erstattungsfähig. Nebenkosten sind nicht solche, die bereits nach anderen Vorschriften des BRKG erstattet werden.

Was kann man als Reisekosten abrechnen?

Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Verpflegungsaufwand (der sogenannte Verpflegungsmehraufwand), Übernachtungs- sowie die Reisenebenkosten.

Wann kann ich Reisekosten absetzen?

Kosten für Dienstfahrten lassen sich grundsätzlich immer dann steuerlich absetzen, wenn es sich um eine Dienstreise nach steuerrechtlicher Definition handelt: seien es Fahrten zu anderen Firmenstandorten, Weiterbildungen, Messen, Konferenzen, Kundentermine oder sonstige dienstliche Auswärtstätigkeiten.

Was ist Unterschied zwischen Fahrtkosten und Reisekosten?

Kilometerpauschale zählt zu den Reisekosten

Begibt sich ein Arbeitnehmer im Auftrag des Unternehmens auf Dienstreise, entstehen in der Regel Fahrtkosten – sei es durch einen Flug, durch eine Bahnfahrt oder durch die Nutzung eines Taxis. Die Kosten hierfür lassen sich anhand von Belegen klar nachweisen.

Was muss ich bei der Reisekostenabrechnung beachten?

Damit Sie Reisekosten abrechnen können, müssen Sie in jedem Fall die folgenden Angaben machen:
  1. Name der reisenden Person und ggf. ...
  2. Reisedauer.
  3. Reisedaten (inklusive Uhrzeit von Start und Ende der Reise)
  4. Reiseziel (Stadt/Land)
  5. Reisezweck (geschäftlicher Anlass, freiberuflich, nebenberuflich etc.)
  6. Unterschrift.

Welche Reisekosten dürfen nicht abgesetzt werden?

Reisekosten-Pauschale für Verpflegungsmehraufwand. Wenn Arbeitnehmer, Selbständige oder Unternehmer auf Dienstreisen essen gehen, dürfen sie diese Kosten nicht als Betriebsausgaben absetzen.

Wie hoch sind die Reisekostenpauschalen 2024?

Wie hoch ist die Reisekostenpauschale 2024? Ab 2024 soll sich beispielsweise im Rahmen des Wachstumschancengesetzes die Pauschale für Verpflegungsmehraufwände von 28€ auf 32€ und von 14€ auf 16€ erhöhen.

Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen?

Dabei lohnt sich der Einsatz einer entsprechenden Software, welche die Reisekostenabrechnung deutlich erleichtert. Als Selbstständiger oder Unternehmer können Sie Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten sowie Reisenebenkosten als Betriebsausgaben geltend machen.

Was sind abzugsfähige Reisekosten?

Eine Auswärtstätigkeit liegt bei einer beruflichen Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte vor. Die notwendigen Aufwendungen für eine Auswärtstätigkeit können als Werbungskosten abgezogen werden, soweit sie nicht vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.

Wie müssen Reisekosten nachgewiesen werden?

Jeder Ausgabeposten muss übersichtlich gelistet sein, durch Belege und Quittungen nachgewiesen werden können und glaubhaft im Zusammenhang einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstanden sein. Sind diese Kriterien erfüllt, wird eine Reisekostenabrechnung vom Finanzamt in der Regel anerkannt.

Wie lange kann man Reisekosten geltend machen?

Die Reisekostenvergütung wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise gewährt.