Wer ist für Namensänderung zuständig?

Zuletzt aktualisiert am 9. August 2024

Ansprechpartner für einen Ehe- oder Familiennamen ist in der Regel das zuständige Standesamt. Tipp: Sie können für eine Namensänderung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes vorsprechen. Die Bearbeitenden dort können die Erklärung an das Standesamt Ihres Geburtsorts übersenden.

Welche Behörde ist für Namensänderungen zuständig?

Diese werden in den Personenstandsregistern dokumentiert. Für den Erlass der Vorschriften zum Familiennamensrecht ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig.

Wer muss einer Namensänderung zustimmen?

Er bedarf der Zustimmung des Elternteils, dessen Familiennamen er neu wählt. Kinder kann eine solche Namensänderung des betreuenden Elternteils nicht in gleicher Weise nachvollzogen wer- den. Sie können ihren Namen nur im Wege der öffentlich-rechtlichen Namensänderung anpassen.

Wo beantragt man die Namensänderung?

In den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ist das Namensrecht umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Namensänderungen im Zusammenhang mit einem Personenstandfall, wie einer Geburt, Eheschließung oder Abstammungsfeststellung können nach dem bürgerlichen Gesetzbuch im Standesamt vorgenommen werden.

Welches Gericht ist für Namensänderung zuständig?

durch das Familiengericht möglich, wenn die Namensänderung des Kindes aus Gründen des Kindeswohls erforderlich ist.

Kann ich meinen Familiennamen ändern lassen? SRH Lawcast klärt auf

Was kostet eine Namensänderung beim Amtsgericht?

Änderungen des Familiennamens bewegen sich im Preisrahmen zwischen 50 EUR und 1.500 EUR. Für die Änderung des Vornamens liegt die Gebühr zwischen 25 EUR und 500 EUR. Im August 2023 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen.

Welche Behörden bei Namensänderung?

Checkliste: Was sich mit der Heirat ändert
  • Einwohnermeldeamt. Bei Namensänderung brauchen Sie einen neuen Personalausweis. ...
  • Sparkasse. Sollte sich Ihr Nachname ändern, reichen Sie bitte eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde ein. ...
  • Bausparen. ...
  • Kredite. ...
  • Krankenkasse. ...
  • Versicherungen. ...
  • Finanzamt. ...
  • Kinder.

Welches Standesamt ist für Namensänderung zuständig?

Ansprechpartner für einen Ehe- oder Familiennamen ist in der Regel das zuständige Standesamt. Tipp: Sie können für eine Namensänderung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes vorsprechen. Die Bearbeitenden dort können die Erklärung an das Standesamt Ihres Geburtsorts übersenden.

Wie läuft eine Namensänderung ab?

Um Ihren Namen im Zusammenhang mit einer Ehe zu ändern, müssen Sie eine Namenserklärung abgeben. Die Namenserklärung muss öffentlich beglaubigt werden und wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam. Zuständig ist: Das Standesamt, bei dem Ihre Ehe geschlossen wurde.

Was muss man tun um seinen Namen zu ändern?

Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich bei der Namensänderungsbehörde beantragen. In Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern ist der Magistrat zuständig; im Übrigen ist der Kreisausschuss zuständig. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.

Was ist ein wichtiger Grund Namensänderung?

Änderung von Familiennamen

Gründe für die Änderung des Familiennamens können sein: Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben. Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehend behindern.

Wann wird eine Namensänderung abgelehnt?

Eine Namensänderung kann aus folgenden Gründen nicht bewilligt werden: Die Änderung des Familiennamens würde die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen. Der beantragte Vor- oder Familienname ist lächerlich, anstößig oder zur Kennzeichnung von Personen im Inland nicht gebräuchlich.

Kann ich meinen Namen im Ausland ändern?

Namensänderung im Ausland

Wer eine willkürliche Namensänderung nach deutschem Recht nicht erreichen kann, versucht dies oft im Ausland. Das Namensrecht anderer Staaten ist oft flexibler gegenüber Änderungen. Eine im Ausland anerkannte Namensänderung wird aber in Deutschland nicht ohne weiteres anerkannt.

Was muss ich tun bei Namensänderung?

Checkliste Namensänderung Hochzeit
  1. Beantragung neuer Ausweisdokumente. ...
  2. Beglaubigte Kopien der Heiratsurkunde anfertigen. ...
  3. Textvorlage anfertigen und Mitteilungen versenden. ...
  4. Namensänderung mit persönlichem Erscheinen. ...
  5. Namensänderung ohne viel Aufwand.

Wo muss ich Namensänderung bekannt geben?

Im Überblick:
  • Einwohnermeldeamt: Personalausweis und Reisepass.
  • Zulassungsstelle: Führerschein bzw. ...
  • Finanzamt: Namensverkündung gemeinsam mit Steuerklassenwechsel.
  • Agentur für Arbeit und Familienkasse: Arbeitsagentur, Sozial- und Jugendamt, BAföG-Amt.
  • Krankenkasse.
  • Ärzte.
  • Banken / Steuerberater.

Kann ich als Erwachsener meinen Nachnamen ändern?

Grundsätzlich ist es rechtlich nicht ohne Weiteres möglich, den Vor- oder Nachnamen zu ändern („Ausnahmecharakter der Namensänderung“). Der eigene Name steht nicht zur freien Disposition des Namensträgers, er ist unveränderlich – abgesehen von der Namensänderung durch Heirat.

Was muss nach Namensänderung alles geändert werden?

Namensänderung bei Dokumenten
  • Meldebestätigung. ...
  • Reisepass. ...
  • Personalausweis. ...
  • Zulassungsschein für Kfz. ...
  • Arbeitgeber. ...
  • Sozialversicherung. ...
  • Finanzamt. ...
  • Sonstige Versicherungen.

Wie lange dauert es bis eine Namensänderung durch ist?

Die Bearbeitungszeit für die Registrierung der Namensänderung in Deutschland beträgt im Regelfall mehrere Wochen bis ca. sechs Monate; in Ausnahmefällen, insbesondere bei Namenswahl nach aus- ländischem Recht, auch länger.

Wie viel kostet die Namensänderung?

Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen. Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen. Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.

Wer ist für die Namensänderung zuständig?

Danach kommt eine Namensänderung nur in einigen Ausnahmefällen, wie etwa im Falle einer Eheschließung, Scheidung oder Adoption, in Betracht. Für die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten namensrechtlichen Vorschriften ist das Bundesministerium der Justiz zuständig.

Wird bei Namensänderung auch die Geburtsurkunde geändert?

Die Namenserklärung kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. Wirksam wird die Namensänderung mit der Entgegennahme des deutschen Geburtsstandesamtes. Nachdem der Geburtsregistereintrag verändert wurde, wird von dort auch eine Bescheinigung über die Namensänderung bzw. eine neue Geburtsurkunde ausgestellt.

Wann ist eine Namensänderung kostenlos?

Gut zu wissen: Die Kosten für eine Namensänderung sind gesetzlich begrenzt, wobei die Änderung des Vornamens maximal 225 € und die des Nachnamens maximal 1.022 € kosten darf. Beachten Sie jedoch, dass selbst wenn Ihr Antrag auf Namensänderung nicht genehmigt wird, Sie dennoch einen Teil der Gebühren zahlen müssen.

Wie ändere ich meinen Namen beim Finanzamt?

Im Inland erfolgte Änderungen des Namens werden direkt von den Standesämtern in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig. Die Daten werden von dort der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt.

Wie funktioniert eine Nachnamensänderung?

Wer seinen Namen ändern möchte, braucht dafür neben dem Antrag auf Namensänderung (zum Download auf der Website der jeweiligen Behörde oder erhältlich auf Anfrage), eine Meldebescheinigung oder eine Kopie des Ausweises sowie einen Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts).

Was ist ein wichtiger Grund für eine Namensänderung?

Ein wichtiger Grund für die Änderung eines Familiennamens liegt dann vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers gegenüber anderen Gesichtspunkten überwiegt.