Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2024
Wer ist von der Austauschpflicht befreit?
Ist Ihre Heizungsanlage beispielsweise älter als 30 Jahre, arbeitet aber schon mit der Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik? Dann sind Sie von der Austauschpflicht befreit. Außerdem sind alle Heizungsanlagen ausgenommen, die weniger als 4 kW oder mehr als 400 kW Nennleistung haben.
Welche Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden?
Heizungen, die ausschließlich mit Öl oder Gas laufen, können in Bestandsbauten und Neubauten in Baulücken spätestens ab Mitte 2026 beziehungsweise Mitte 2028 nicht mehr eingebaut werden. Öl- oder Gasheizungen, die bereits in Betrieb sind, dürfen weiterlaufen, solange sie funktionieren.
Welche Ausnahmen gibt es beim neuen Heizungsgesetz?
Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertheizungen sowie Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern, von denen Sie eine Wohnung am 01.02.2002 als Eigentümer bewohnt haben. Was gilt für Gas- und Ölheizungen? Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen auch nach dem 01.01.2024 weiter betrieben und repariert werden.
Wer muss keine neue Heizung einbauen?
Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind bereits relativ effizient und müssen daher nicht ersetzt werden. Auch für Heizungen, die eine Heizleistung kleiner 4 kW und größer 400 kW haben, gilt die Austauschpflicht nicht.
Heizungsgesetz 2024: Für wen die Austauschpflicht jetzt gilt
Was passiert, wenn ich meine Heizung nach 30 Jahren nicht tausche?
Fristlose Strafen vor der 30-Jahre-Frist: Bußgelder von 5.000 bis 50.000 Euro möglich. Die Betriebszeit von Öl- und Gasheizungen ist auf 30 Jahre begrenzt, und wer dagegen verstößt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Das Gebäudeenergiegesetz sorgt für mehr Nachhaltigkeit im Gebäudesektor.
Welche Heizungen haben Bestandsschutz?
Es gibt Bestandsschutz für alle seit den 1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen, explizit sind das Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Noch ältere Ölheizungstypen haben Bestandsschutz in einem selbst genutzten Eigenheim, wenn dies seit 01.02.2002 oder früher bewohnt wird.
Für wen gilt das GEG nicht?
Gebäude wie Stall- oder Lagerhallen, Gewächshäuser oder Gebäude, die zu Religionszwecken genutzt werden, fallen nicht unter das GEG. Ebenso vom Gebäudeenergiegesetz ausgenommen sind Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen sowie Gebäude, deren Bausubstanz als erhaltenswert eingestuft ist.
Wie lange darf ich meine Heizung noch betreiben?
Von einem strikten Gasheizungsverbot kann auch mehrere Monate nach Inkrafttreten des novellierten Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG) nicht die Rede sein. Denn bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen bis maximal 31. Dezember 2044 weiter betrieben werden.
Was passiert, wenn meine Heizung 2024 kaputt geht?
Die Reparatur einer defekten Gasheizung ist grundsätzlich erlaubt. Geht die Gasheizung ab 2024 komplett kaputt ("Havariefall") muss sie durch eine neue Heizung ersetzt werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Dafür gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren (bei Gasetagenheizungen: bis zu 13 Jahren).
Wer kontrolliert die Austauschpflicht einer Heizung?
Schornsteinfeger kontrolliert Heizungstausch - und noch mehr
Überprüfung von Nachweisen (beispielsweise des Nachweises, ob die Heizung die 65-Prozent-Regel erfüllt oder ob der Heizkessel mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff bestückt ist) Überprüfung des Alters und des Eigentums am Haus.
Welche Heizung muss nach 30 Jahren raus?
Während das Gas- oder Ölheizungen betrifft, sind Wärmepumpen und Holzheizungen ausgenommen. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Heizkessel nach 30 Jahren nur dann tauschen, wenn dieser nicht bereits mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ausgestattet ist.
Welche Heizung ab 2024 für Altbau?
- eine Wärmepumpe.
- ein Nah- oder Fernwärmeanschluss.
- Solarthermie.
- Biomasseheizungen, wie Pellet-, Biogas- oder Wasserstoffheizungen.
- Stromdirektheizungen.
- Hybridheizungen, bei denen eine Wärmepumpe oder Solarthermie mit einer Gas- oder Biomasseheizung kombiniert wird.
Welche Heizungen müssen bei Eigentümerwechsel ausgetauscht werden?
Im Fokus der Maßnahmen stehen Heizungen, da sie 80 Prozent der gesamten Energie im Gebäudebereich verbrauchen. Bei einem Eigentümerwechsel müssen alte Gas- und Ölheizungen, die vor 1991 eingebaut wurden, ausgetauscht werden. Das gilt für sog. Standard- oder Konstanttemperaturkessel.
Wie alt darf eine Heizung im Mietshaus sein?
Dabei gilt gemäß § 72 der GEG, dass Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine Nennwärmeleistung von vier bis 400 Kilowatt haben, ausgetauscht werden müssen. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
Wie lange darf eine Niedertemperaturheizung betrieben werden?
Kein generelles Ölheizung-Verbot ab 2024
Nach jetzigem Stand sollten alle seit den 1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen (Niedertemperatur- und Brennwertheizungen) weiter betrieben werden können – auch über das Jahr 2024 hinaus.
Wie lange sind Öltanks noch erlaubt?
November 2020 in Kraft ist, wurden die Vorschriften zur Nutzung von Heizöltanks verschärft: Heizöltanks, die älter als 30 Jahre sind und nicht den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen, müssen ausgetauscht werden. Dies gilt insbesondere für einwandige Tanks ohne zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen.
Kann eine Ölheizung 40 Jahre halten?
Ein Öltank aus Stahl kann bei gutem Unterhalt 40 Jahre seinen Dienst versehen, ein Heizöltank aus Kunststoff ist auf 30 Jahre sicheren Betrieb ausgelegt. Der Heizkreislauf ist von der Wärmeerzeugung grundsätzlich unabhängig. Er kann seine Leistungsfähigkeit noch länger behalten.
Für welche Heizungen besteht Austauschpflicht?
Festgeschrieben ist die Austauschpflicht im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) in § 72 "Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen". Im GEG ist geregelt, dass Gasheizungen und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betrieben werden dürfen.
Wer kontrolliert die Sanierungspflicht?
Die Einhaltung der Altbau-Sanierungspflicht prüft in der Regel der Schornsteinfeger. Verstöße gegen die EnEV sind keine Bagatelle: Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Für welche Häuser gilt die Sanierungspflicht?
Unter die Sanierungspflicht fällt jedes Haus, das nicht den aktuellen Energiestandards entspricht, speziell ältere Wohngebäude. Dies umfasst Häuser, die umfassende Baumaßnahmen benötigen oder deren Energieeffizienzklasse verbessert werden muss, um den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu genügen.
Für welche Gebäude gilt das GEG 2024 nicht?
Das GEG gilt ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich für alle neu eingebauten Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten. Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es eine Ausnahme: Für sie greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude (siehe Frage 4).
Welche Heizungen dürfen länger als 30 Jahre laufen?
Diese Heizungen müssen raus
2 für veraltete Öl- und Gasheizungen, die über 30 Jahre alt sind. Stand 2024 müssen Sie Ihre alte Gas- oder Ölheizung austauschen, wenn das Baujahr 1994 und älter ist. Diese Austauschpflicht besteht schon seit vielen Jahren.
Wird das Heizungsgesetz gekippt?
Die Austauschpflicht für Heizungen ist vom Tisch. Die Bundesregierung setzt ab 2024 – wie von Anfang an vorgesehen – konsequent auf erneuerbare Energie. Jede neu eingebaute Heizung muss ab dem 01.01.2024 möglichst zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Wann müssen alte Ölheizungen raus?
Die Austauschpflicht für Ölheizungen tritt ab 2024 im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schrittweise in Kraft. Anfangs betrifft die Austauschpflicht lediglich Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über den Zeitplan, Alternativen zur Ölheizung und verfügbare Fördermittel.