Wer macht Namensänderung?

Zuletzt aktualisiert am 15. August 2024

Namensänderungen im Zusammenhang mit einem Personenstandfall, wie einer Geburt, Eheschließung oder Abstammungsfeststellung können nach dem bürgerlichen Gesetzbuch im Standesamt vorgenommen werden.

Wer ist zuständig für Namensänderung?

Danach kommt eine Namensänderung nur in einigen Ausnahmefällen, wie etwa im Falle einer Eheschließung, Scheidung oder Adoption, in Betracht. Für die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten namensrechtlichen Vorschriften ist das Bundesministerium der Justiz zuständig.

Was muss man tun um seinen Namen zu ändern?

Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich bei der Namensänderungsbehörde beantragen. In Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern ist der Magistrat zuständig; im Übrigen ist der Kreisausschuss zuständig. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.

Wie läuft eine Namensänderung ab?

Um Ihren Namen im Zusammenhang mit einer Ehe zu ändern, müssen Sie eine Namenserklärung abgeben. Die Namenserklärung muss öffentlich beglaubigt werden und wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam. Zuständig ist: Das Standesamt, bei dem Ihre Ehe geschlossen wurde.

Welche Behörde ist für Namensänderungen zuständig?

Diese werden in den Personenstandsregistern dokumentiert. Für den Erlass der Vorschriften zum Familiennamensrecht ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig.

Tutorial: Namensänderung (24.10.2019)

Was braucht man alles für Namensänderung?

Sie benötigen einen amtlichen Lichtbildausweis, beide Teile der Zulassungsbescheinigung, Heiratsurkunde, Meldebestätigung sowie Typenschein. Die Namensänderung im Führerschein ist nicht zwingend notwendig, jedoch zweckmäßig, wenn der Führerschein auch als Lichtbildausweis dienen soll.

Wie viel kostet es den Nachnamen ändern zu lassen?

Kosten. Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen. Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen. Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.

Wie lange dauert es bis eine Namensänderung durch ist?

Die Bearbeitungszeit für die Registrierung der Namensänderung in Deutschland beträgt im Regelfall mehrere Wochen bis ca. sechs Monate; in Ausnahmefällen, insbesondere bei Namenswahl nach aus- ländischem Recht, auch länger.

Wo muss ich meine Namensänderung angeben?

Erfolgt mit der Heirat eine Namensänderung, müssen die Ehepartner ihr Kreditinstitut darüber informieren. Ein formloses Anschreiben mit Kopie der Heiratsurkunde beziehungsweise des neuen Personalausweises reicht aus.

Kann ich meinen Namen im Ausland ändern?

Namensänderung im Ausland

Wer eine willkürliche Namensänderung nach deutschem Recht nicht erreichen kann, versucht dies oft im Ausland. Das Namensrecht anderer Staaten ist oft flexibler gegenüber Änderungen. Eine im Ausland anerkannte Namensänderung wird aber in Deutschland nicht ohne weiteres anerkannt.

Wann wird eine Namensänderung abgelehnt?

Eine Namensänderung kann aus folgenden Gründen nicht bewilligt werden: Die Änderung des Familiennamens würde die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen. Der beantragte Vor- oder Familienname ist lächerlich, anstößig oder zur Kennzeichnung von Personen im Inland nicht gebräuchlich.

Was ist ein wichtiger Grund für eine Namensänderung?

Gründe für die Änderung des Familiennamens können sein: Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben. Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehend behindern.

Kann ich als Erwachsener meinen Nachnamen ändern?

Grundsätzlich ist es rechtlich nicht ohne Weiteres möglich, den Vor- oder Nachnamen zu ändern („Ausnahmecharakter der Namensänderung“). Der eigene Name steht nicht zur freien Disposition des Namensträgers, er ist unveränderlich – abgesehen von der Namensänderung durch Heirat.

Wo kann ich eine Namensänderung vornehmen?

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung muss beim Bürgeramt beantragt werden.

Wie beantrage ich Namensänderung?

Wo Sie die Namensänderung beantragen können? Beim örtlichen Standesamt. Liegen triftige Gründe oder eine grundsätzliche Berechtigung vor, den Nachnamen zu ändern, so können Sie stets bei dem örtlich zuständigen Standesamt die Namensänderung beantragen.

Wo muss ich Namensänderung bekannt geben?

Im Überblick:
  • Einwohnermeldeamt: Personalausweis und Reisepass.
  • Zulassungsstelle: Führerschein bzw. ...
  • Finanzamt: Namensverkündung gemeinsam mit Steuerklassenwechsel.
  • Agentur für Arbeit und Familienkasse: Arbeitsagentur, Sozial- und Jugendamt, BAföG-Amt.
  • Krankenkasse.
  • Ärzte.
  • Banken / Steuerberater.

Wer ist für Namensänderung zuständig?

Namensänderung beim Standesamt

Das Standesamt ist zuständig für familienrechtliche Namensänderungen, die im Zusammenhang mit Heirat, Scheidung oder Geburt stehen.

Welche Dokumente braucht man zur Namensänderung?

Für eine Namensänderung beim Standesamt benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
  • Ein gültiges Ausweisdokument, z. B. ...
  • gegebenenfalls die Geburtsurkunden der Kinder,
  • eine Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Wohnsitzes und.
  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder die Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde.

Wie ändere ich meinen Namen bei der Bank?

Bringen Sie bitte Ihren neuen Personalausweis sowie den entsprechenden Nachweis (Eheurkunde, Scheidungsurteil etc.) im Original mit. Wir werden eine neue Unterschriftsprobe von Ihnen anfertigen und eine Sparkassen-Card mit dem neuen Namen für Sie bestellen.

Wie viel kostet die Namensänderung?

Die Gebühren berechnen sich bundeslandabhängig und können je nach Art der Namensänderung (Änderung eines Familiennamens und/oder eines Vornamens) bis zu 1.500 EUR betragen. Eine verlässliche Auskunft über die genauen Gebühren, kann Ihnen ausschließlich die zuständige Behörde geben.

Was muss man bei Namensänderung alles ändern?

Checkliste für die Namensänderung nach der Hochzeit
  • Klingelschild.
  • Briefkasten. Ihr solltet vorübergehend (ca. ...
  • Personalausweis.
  • Reisepass. ...
  • Führerschein. ...
  • Zulassungsbescheinigungen (ehemals Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief) ...
  • Krankenkasse. ...
  • Ärzte.

Wie funktioniert eine Nachnamensänderung?

Wer seinen Namen ändern möchte, braucht dafür neben dem Antrag auf Namensänderung (zum Download auf der Website der jeweiligen Behörde oder erhältlich auf Anfrage), eine Meldebescheinigung oder eine Kopie des Ausweises sowie einen Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts).

Was sind gute Gründe für eine Namensänderung?

Beschreibung
  • religiöse Motive,
  • wenn der Name Auslöser ist für psychische Probleme (zum Beispiel durch Assoziationen),
  • wenn Verwechslungsgefahr besteht,
  • wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und umständlich auszusprechen oder kompliziert zu schreiben ist oder.
  • nach einer Geschlechtsumwandlung.

Wann ist eine Namensänderung kostenlos?

Der Kostenaufwand für eine Namensänderung wird in der Regel vom volljährigen Antragsteller getragen. Das ist ebenfalls der Fall, wenn das Kind nach der Hochzeit oder der Scheidung den jeweiligen Familiennamen annehmen soll. Dasselbe gilt für Pflegekinder, die in der Familie leben.

Kann man einfach so seinen Namen ändern?

Wie kann man seinen Vornamen ändern lassen? Eine Namensänderung erfolgt auf Antrag beim zuständigen Standes- oder Einwohnermeldeamt. Der Antrag muss schriftlich erfolgen, entsprechende Formulare teilt die zuständige Behörde aus.