Wer sucht die Reha Klinik aus?

Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2024

Nach §8 SGB IX hat jede*r Patient*in das Recht, sich eine Einrichtung für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation selbst auszusuchen. Wichtig: Sie müssen sich an keiner Klinik-Liste Ihres Kostenträgers (z. B. Rentenversicherung oder Krankenkasse) orientieren.

Wer entscheidet über die Rehaklinik?

Die Rentenversicherung prüft

Ob Ihr Wunsch nach einer bestimmten Klinik erfüllt werden kann, entscheiden gesetzlich vorgeschriebene sozialmedizinische Kriterien. So muss zum Beispiel Ihre Wunschklinik für die Behandlung Ihrer Indikation, gegebenenfalls auch Ihrer Nebenindikationen geeignet sein.

Kann man sich die Reha Klinik aussuchen?

Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 haben Sie als Rehabilitand*in ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie haben grundsätzlich das Recht, sich eine zu Ihrem Krankheitsbild passende Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selbst auszusuchen.

Wer bestimmt eine Reha?

Rehabilitationsleistungen müssen die Versicherten selbst beantragen. Die Formulare bekommen Sie direkt bei der Rentenversicherung sowie bei den Auskunfts- und Beratungsstellen. Die gesetzlichen Krankenkassen und Versicherungsämter nehmen die Anträge ebenfalls entgegen.

Wie weit darf die Reha Klinik vom Wohnort entfernt sein?

Muss meine Wunschklinik in der Nähe meines Wohnortes liegen? Bei der Anschlussheilbehandlung (AHB) sollte die Klinik im Umkreis von maximal 100 km Ihres Wohnortes liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Vorgaben zur Entfernung vom Wohnort.

Fachklinik Bassum: Medizinische Rehabilitation bei Suchterkrankungen

Was tun, wenn die Reha Klinik nicht gefällt?

Bekräftigen Sie beim Widerspruch schriftlich noch einmal die Gründe, die für Ihre Wunsch-Rehaklinik sprechen. Ihr Arzt kann Ihnen helfen, den Widerspruch zu formulieren. Auch wenn Ihre Reha insgesamt abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch einlegen.

Wie lange dauert es, bis man einen Termin von der Rehaklinik bekommt?

Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Rehaplatz beträgt einige Wochen bis wenige Monate. Aufgrund der Corona-Pandemie kommt man bei manchen Rehakliniken derzeit sogar auf Wartezeiten von bis zu einem Jahr!

Wie viel kostet eine 3-wöchige Reha?

Die Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme über 3 Wochen (z.B. in der Orthopädie oder der Kardiologie) belaufen sich auf 3.000 bis 4.000 €. Eine psychosomatische Reha dauert in der Regel 5 Wochen und kostet daher eher 7.000 €.

Wie lange muss man warten, um einen Platz für Reha zu bekommen?

Wie lange dauert ein Reha-Antrag bis zur Bewilligung? Der Entscheidungsprozess bis zur Bewilligung eines Reha-Antrags dauert in der Regel drei Wochen. Wird ein medizinisches Gutachten benötigt oder wurde der Antrag beim falschen Rehabilitationsträger eingereicht, kann sich die Bewilligungsfrist verlängern.

Wie lange dauert es, wenn man eine Reha bewilligt bekommt?

In der Regel müssen Sie nach der Bewilligung mit einer Reha Wartezeit von drei bis acht Wochen rechnen. Es gibt bei Reha Anträgen aber auch ein Eilverfahren. In diesem Fall liegt die Reha Wartezeit nach der Bewilligung unter der durchschnittlichen Wartezeit auf den Beginn der Rehabilitation.

Wie komme ich in meine Wunsch-Rehaklinik?

Nach § 9 SGB IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Deshalb sollten Sie direkt im Reha-Antragsformular Ihre Wunschklinik angeben. Haben Sie das nicht getan und Ihr Reha-Antrag wurde bereits für eine andere Klinik bewilligt? Reichen Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung ein.

Kann ich mir die Klinik selbst aussuchen?

Diese Frage stellen sich viele Versicherte, die die Klinik für ihren bevorstehenden stationären Aufenthalt lieber selbst wählen würden. In Deutschland hat jeder Versicherte das Recht auf die freie Krankenhauswahl in allen zugelassenen Kliniken. Patienten dürfen selbst entscheiden, wo sie behandelt werden möchten.

Wann wird eine Reha abgelehnt?

Den Grund für die Ablehnung Ihres Reha-Antrags entnehmen Sie dem Ablehnungs-Bescheid. In den meisten Fällen werden Reha-Anträge dann abgelehnt, wenn entweder die letzte Reha-Maßnahme noch keine 4 Jahre zurück liegt oder der Kostenträger die Reha-Fähigkeit bezweifelt und alternative Maßnahmen als zielführender erachtet.

Kann man die Rehaklinik frei wählen?

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht? Wenn Sie eine Rehabilitation beantragen, haben Sie das Recht, Ihre Wunscheinrichtung selbst auszusuchen und diese im Antrag mitzuteilen. Der Kostenträger Ihrer Reha – beispielsweise Ihr Rentenversicherungsträger – muss Ihren berechtigten Wünschen nachkommen.

Wer entscheidet über die Bewilligung einer Reha?

Der sozialmedizinische Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers entscheidet, ob Ihre Rehabilitation medizinisch notwendig ist oder veranlasst eine weitere ärztliche Untersuchung. Bei Erwerbstätigen ohne Berufskrankheit oder Versorgungsleiden ist die Rentenversicherung zuständig. Treffen Sie Ihre Auswahl.

Welche Voraussetzungen braucht man für Reha?

Voraussetzungen
  • Ihre Arbeitsfähigkeit ("Erwerbsfähigkeit") ist gefährdet oder gemindert.
  • Sie haben eine Mindestversicherungszeit erreicht. ...
  • Ihre letzte Reha ist mindestens vier Jahre her, falls Sie schon einmal eine Reha hatten (wenn aus gesundheitlichen Gründen ein dringender Bedarf besteht, kann es hier Ausnahmen geben)

Kann ich den Zeitpunkt der Reha selbst bestimmen?

Um den Termin einer stationären Reha oder die Teilnahme an ambulanten Reha-Leistungen zu verlegen, sollten die Betroffenen mit der jeweiligen Rehabilitationseinrichtung in Kontakt treten und dort um eine Verschiebung bitten. Sinnvoll ist es, auch die zuständige Versicherung darüber in Kenntnis zu setzen.

Bis wann muss eine genehmigte Reha angetreten werden?

Anschlussheilbehandlungen sollen unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt stattfinden. Als unmittelbar gilt hierbei eine Frist von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus. Für Rehabilitationsbehandlungen beträgt die Antrittsfrist 4 Monate ab Genehmigungsdatum.

Wann kommt die Einladung von der Rehaklinik?

In der Regel bekommen Patient:innen vor Beginn der Reha ein Einladungsschreiben mit Informationsmaterial von der ausgewählten Rehaklinik zugesandt. Aus diesen Unterlagen geht hervor wann und wo der Patient oder die Patientin sich am ersten Tag der Reha einfinden soll und welche Dinge mitgebracht werden müssen.

Hat man in der Reha immer ein Einzelzimmer?

Als gesetzlich Versicherter haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf ein Einzelzimmer. Bei Verfügbarkeit bieten die Einrichtungen ihren Patienten Einzelzimmer aber kostenfrei an. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit, ein Einzelzimmer privat in Anspruch zu nehmen.

Wann ist man nicht Reha tauglich?

Bei schwerer Anorexie, Suizidalität und akuten psychotischen Symptomen ist eine Rehabilitation ausgeschlossen. Die Reha -Fähigkeit kann auch durch begleitende Akuterkrankungen ( z. B. aktuelle Infektiosität), Behandlungsnebenwirkungen oder nicht verheilte Wunden eingeschränkt sein.

Was braucht man, um eine Reha zu beantragen?

Sie benötigen für den Reha-Antrag einen Arztbericht. Sprechen Sie daher mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, um die Reha zu beantragen. Ihr*e Ärzt*in muss die Notwendigkeit der Reha begründen und Ihren Krankheitsverlauf dokumentieren. Wichtige Inhalte sind: alle behandlungswürdigen Diagnosen, Reha-Ziele, ggf.

Wer legt den Termin für Reha fest?

Die Rentenversicherung teilt Ihnen in einem Bescheid mit, welche Art von Reha Sie bekommen, in welcher Reha-Einrichtung sie stattfindet und wie lange sie dauern wird. Den genauen Termin, wann es losgeht, bekommen Sie unaufgefordert von der Reha-Einrichtung mitgeteilt.

Wie schnell bekomme ich eine Bewilligung bei Reha?

Zwischen der Antragstellung und dem Bescheid ist ein Zeitraum von ca. drei Wochen einzurechnen. Es kann jedoch etwas länger dauern, wenn die Unterlagen des Reha-Antrages nicht vollständig oder unzureichend sind. Wird beispielsweise ein ärztliches Gutachten erforderlich, verzögert sich mitunter auch die Bewilligung.

Wie bekomme ich am schnellsten eine Reha?

Die schnellste und oft einfachste Form der Rehabilitation ist die Anschlussheilbehandlung. Da sie direkt - spätestens 2 Wochen - nach Entlassung aus einem stationären Krankenhausaufenthalt erfolgt, gibt es keine langen Wartezeiten und die Behandlungen knüpfen nahtlos aneinander an.