Wie ändere ich meine Name?

Zuletzt aktualisiert am 12. Oktober 2024

Wer seinen Namen ändern möchte, braucht dafür neben dem Antrag auf Namensänderung (zum Download auf der Website der jeweiligen Behörde oder erhältlich auf Anfrage), eine Meldebescheinigung oder eine Kopie des Ausweises sowie einen Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts).

Wie viel kostet es seinen Namen ändern zu lassen?

Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen. Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen. Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.

Kann man einfach so seinen Namen ändern?

Gründe für Namensänderungen

Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familienname oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Was sind gute Gründe für eine Namensänderung?

Beschreibung
  • religiöse Motive,
  • wenn der Name Auslöser ist für psychische Probleme (zum Beispiel durch Assoziationen),
  • wenn Verwechslungsgefahr besteht,
  • wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und umständlich auszusprechen oder kompliziert zu schreiben ist oder.
  • nach einer Geschlechtsumwandlung.

Was brauche ich alles für eine Namensänderung?

erforderliche Unterlagen
  • Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
  • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz.

YouTube-Kanal Namen ändern: So geht's! (2020)

Kann ich meinen Namen im Ausland ändern?

Namensänderung im Ausland

Wer eine willkürliche Namensänderung nach deutschem Recht nicht erreichen kann, versucht dies oft im Ausland. Das Namensrecht anderer Staaten ist oft flexibler gegenüber Änderungen. Eine im Ausland anerkannte Namensänderung wird aber in Deutschland nicht ohne weiteres anerkannt.

Wie lange dauert es seinen Namen zu ändern?

Die Bearbeitungszeit für die Registrierung der Namensänderung in Deutschland beträgt im Regelfall mehrere Wochen bis ca. sechs Monate; in Ausnahmefällen, insbesondere bei Namenswahl nach aus- ländischem Recht, auch länger.

Kann man sich einfach umbenennen?

Grundsätzlich ist es rechtlich nicht ohne Weiteres möglich, den Vor- oder Nachnamen zu ändern („Ausnahmecharakter der Namensänderung“). Der eigene Name steht nicht zur freien Disposition des Namensträgers, er ist unveränderlich – abgesehen von der Namensänderung durch Heirat. Zu diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen.

Wann wird eine Namensänderung abgelehnt?

Eine Namensänderung kann aus folgenden Gründen nicht bewilligt werden: Die Änderung des Familiennamens würde die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen. Der beantragte Vor- oder Familienname ist lächerlich, anstößig oder zur Kennzeichnung von Personen im Inland nicht gebräuchlich.

Kann man als Erwachsener seinen Namen ändern?

Eine Beliebigkeit zur Namensänderung besteht nicht. Grundsätzlich beurteilt sich der Name einer Person nach den privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach kommt eine Namensänderung nur in einigen Ausnahmefällen, wie etwa im Falle einer Eheschließung, Scheidung oder Adoption, in Betracht.

Was brauche ich um mein Namen zu ändern?

Wer seinen Namen ändern möchte, braucht dafür neben dem Antrag auf Namensänderung (zum Download auf der Website der jeweiligen Behörde oder erhältlich auf Anfrage), eine Meldebescheinigung oder eine Kopie des Ausweises sowie einen Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts).

Wie läuft eine Namensänderung ab?

Um eine Namensänderung vorzunehmen, muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. In den meisten Fällen ist hierfür das örtliche Standesamt oder das zuständige Familiengericht der richtige Ansprechpartner. Die Wahl der richtigen Behörde hängt vom Grund und der Art der Namensänderung ab.

Was muss ich machen wenn ich meinen Namen ändern will?

Wenn Sie Ihre Vor- oder Nachnamen ändern wollen, können Sie dafür ein Gesuch stellen. In bestimmten Fällen können Sie sich auch direkt an das zuständige Zivilstandsamt wenden.

Wann darf man seinen Namen ändern?

Konkret heißt es im Gesetz, dass der Familienname nur geändert werden darf, wenn „ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt„. Was ein solch wichtiger Grund sein kann, obliegt dann oft den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Standesamt.

Wer muss einer Namensänderung zustimmen?

Er bedarf der Zustimmung des Elternteils, dessen Familiennamen er neu wählt. Kinder kann eine solche Namensänderung des betreuenden Elternteils nicht in gleicher Weise nachvollzogen wer- den. Sie können ihren Namen nur im Wege der öffentlich-rechtlichen Namensänderung anpassen.

Wie viel kostet es wenn man seinen Namen zu ändern?

Ein TSG-Verfahren dauert zwischen fünf und zwanzig Monaten, im Durchschnitt neun Monate. Es kostet durchschnittlich 1.868 Euro.

Was ist ein wichtiger Grund Namensänderung?

Änderung von Familiennamen

Gründe für die Änderung des Familiennamens können sein: Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben. Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehend behindern.

In welchem Land kann man seinen Nachnamen ändern?

Auch das Namensrecht in Schweden ist sehr liberal. Dort können Sie selbst entscheiden, wie Sie heißen wollen, und sich ganz einfach einen neuen Namen geben.

Welche Dokumente müssen bei einer Namensänderung geändert werden?

Namensänderung bei Dokumenten
  • Meldebestätigung. ...
  • Reisepass. ...
  • Personalausweis. ...
  • Zulassungsschein für Kfz. ...
  • Arbeitgeber. ...
  • Sozialversicherung. ...
  • Finanzamt. ...
  • Sonstige Versicherungen.

Warum lassen Menschen ihren Namen ändern?

Umlaut, Zwangsname, berufliche Vorteile oder die Scheidung der Eltern – das alles können Gründe sein, warum Menschen ihren Namen ändern lassen wollen. Die Erfolgschancen sind unterschiedlich hoch. Namensänderungen jenseits von Heirat und Scheidung sind in Bayern keine Seltenheit – aber auch kein Massenphänomen.

Wird bei Namensänderung auch die Geburtsurkunde geändert?

Die Namenserklärung kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. Wirksam wird die Namensänderung mit der Entgegennahme des deutschen Geburtsstandesamtes. Nachdem der Geburtsregistereintrag verändert wurde, wird von dort auch eine Bescheinigung über die Namensänderung bzw. eine neue Geburtsurkunde ausgestellt.

Kann man die Reihenfolge der Vornamen ändern?

Seit 01. November 2018 ist es möglich, die Reihenfolge der Vornamen (Vornamensortierung), welche in der Regel durch die Eltern bei Beurkundung einer Geburt bestimmt wurde, neu festzulegen/zu ändern. Es ist jedoch weiterhin nicht möglich, die Schreibweise der Vornamen zu ändern oder aber einzelne Vornamen wegzulassen.

Wie kann man seine Name ändern?

Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich bei der Namensänderungsbehörde beantragen. In Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern ist der Magistrat zuständig; im Übrigen ist der Kreisausschuss zuständig. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.

Wie beantragt man Namensänderung?

Wo Sie die Namensänderung beantragen können? Beim örtlichen Standesamt. Liegen triftige Gründe oder eine grundsätzliche Berechtigung vor, den Nachnamen zu ändern, so können Sie stets bei dem örtlich zuständigen Standesamt die Namensänderung beantragen.

Wie viel kostet es wenn man seinen Namen ändern will?

Die Gebühren berechnen sich bundeslandabhängig und können je nach Art der Namensänderung (Änderung eines Familiennamens und/oder eines Vornamens) bis zu 1.500 EUR betragen. Eine verlässliche Auskunft über die genauen Gebühren, kann Ihnen ausschließlich die zuständige Behörde geben.