Wie kann man den Namen ändern?

Zuletzt aktualisiert am 11. September 2024

Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich bei der Namensänderungsbehörde beantragen. In Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern ist der Magistrat zuständig; im Übrigen ist der Kreisausschuss zuständig. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.

Wie viel kostet es den Namen zu ändern?

Kosten. Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen. Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen. Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.

Kann man einfach so seinen Namen ändern?

Gründe für Namensänderungen

Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familienname oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Was ist ein wichtiger Grund für eine Namensänderung?

Änderung von Familiennamen

Gründe für die Änderung des Familiennamens können sein: Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben. Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehend behindern.

Was brauche ich um mein Namen zu ändern?

Wer seinen Namen ändern möchte, braucht dafür neben dem Antrag auf Namensänderung (zum Download auf der Website der jeweiligen Behörde oder erhältlich auf Anfrage), eine Meldebescheinigung oder eine Kopie des Ausweises sowie einen Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts).

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Wie läuft eine Namensänderung ab?

Um eine Namensänderung vorzunehmen, muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. In den meisten Fällen ist hierfür das örtliche Standesamt oder das zuständige Familiengericht der richtige Ansprechpartner. Die Wahl der richtigen Behörde hängt vom Grund und der Art der Namensänderung ab.

Was brauche ich alles für eine Namensänderung?

erforderliche Unterlagen
  • Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
  • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz.

Ist es normal, seinen Namen ändern zu wollen?

Möglicherweise möchten Sie Ihren Namen nur deshalb ändern, weil sich Ihr aktueller Name für Sie einfach nicht „richtig“ anfühlt oder Sie meinen, ein anderer Name würde Ihnen besser gefallen und würde besser zu Ihnen passen. Eine Namensänderung zu beantragen ist Ihr gutes Recht und Sie müssen dafür nicht einmal einen bestimmten Grund haben.

Kann man sich einfach umbenennen?

Grundsätzlich ist es rechtlich nicht ohne Weiteres möglich, den Vor- oder Nachnamen zu ändern („Ausnahmecharakter der Namensänderung“). Der eigene Name steht nicht zur freien Disposition des Namensträgers, er ist unveränderlich – abgesehen von der Namensänderung durch Heirat. Zu diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen.

Kann man als Erwachsener seinen Namen ändern?

Eine Beliebigkeit zur Namensänderung besteht nicht. Grundsätzlich beurteilt sich der Name einer Person nach den privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach kommt eine Namensänderung nur in einigen Ausnahmefällen, wie etwa im Falle einer Eheschließung, Scheidung oder Adoption, in Betracht.

Wie viel kostet es wenn man seinen Namen zu ändern?

Ein TSG-Verfahren dauert zwischen fünf und zwanzig Monaten, im Durchschnitt neun Monate. Es kostet durchschnittlich 1.868 Euro.

Wie lange dauert es seinen Namen zu ändern?

Die Bearbeitungszeit für die Registrierung der Namensänderung in Deutschland beträgt im Regelfall mehrere Wochen bis ca. sechs Monate; in Ausnahmefällen, insbesondere bei Namenswahl nach aus- ländischem Recht, auch länger.

Wie kann man seinen Nachnamen ändern ohne zu heiraten?

Geltendes Recht: Eine anlasslose bürgerlich-rechtliche Namensänderung ist nicht möglich. Voraussetzung für eine bürgerlich-rechtliche Namensänderung ist ein familienrechtliches Ereignis wie etwa Ehe, Scheidung oder Annahme als Kind.

Wer darf seinen Namen ändern?

Konkret heißt es im Gesetz, dass der Familienname nur geändert werden darf, wenn „ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt„. Was ein solch wichtiger Grund sein kann, obliegt dann oft den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Standesamt.

Warum sollte jemand seinen Namen ändern?

Ein Antrag auf Namensänderung kann einfach deshalb gestellt werden, weil eine Person mit ihrem Geburtsnamen nicht zufrieden ist . Vielleicht möchte sie etwas Einzigartigeres als Britney oder Ashley oder etwas weniger Einzigartiges als einen einfachen Namen, der die Namen der Eltern kombiniert.

Wie alt muss man sein um seinen Namen zu ändern?

Der Erklärung des Kindes muss sein gesetzlicher Vertreter zustimmen. Kind ab 14 bis 18 Jahre: Hat ein Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet, muss es eine Erklärung zu seiner Namensänderung selbst abgeben. Jedoch muss der gesetzliche Vertreter der Erklärung des Kindes zustimmen.

Wie viel kostet die Namensänderung?

Die Gebühren berechnen sich bundeslandabhängig und können je nach Art der Namensänderung (Änderung eines Familiennamens und/oder eines Vornamens) bis zu 1.500 EUR betragen. Eine verlässliche Auskunft über die genauen Gebühren, kann Ihnen ausschließlich die zuständige Behörde geben.

Wo kann ich mein Name ändern?

In den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ist das Namensrecht umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Namensänderungen im Zusammenhang mit einem Personenstandfall, wie einer Geburt, Eheschließung oder Abstammungsfeststellung können nach dem bürgerlichen Gesetzbuch im Standesamt vorgenommen werden.

Wie kann man seine Name ändern?

Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich bei der Namensänderungsbehörde beantragen. In Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern ist der Magistrat zuständig; im Übrigen ist der Kreisausschuss zuständig. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.

Wann ist eine Änderung des Nachnamens möglich?

„Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt." Gut zu wissen: Geregelt ist die Namensänderung in Deutschland im sogenannten Namensänderungsgesetz. Im Zweifelsfall entscheidet die zuständige Behörde, ob eine Namensänderung gerechtfertigt ist.

Kann ich den Nachnamen meines Lebensgefährten annehmen?

Nach der Begründung der Lebenspartnerschaft können Sie einen ihrer beiden Nachnamen zum Ehenamen oder Familienamen bestimmen. Sie können auch einen Doppelnamen führen. Besteht die Lebenspartnerschaft nicht mehr, können Sie Ihren früheren Namen wieder annehmen.

Wer muss einer Namensänderung zustimmen?

Ist Ihr Kind älter als 5 Jahre, muss auch das Kind der Namensänderung zustimmen. Wenn Sie den anderen Elternteil nach der Geburt heiraten und einen gemeinsamen Ehenamen führen, wird dieser Ehename automatisch der Familienname des Kindes. Ist das Kind 5 Jahre oder älter, muss es auch hier der Namensänderung zustimmen.

Wann wird eine Namensänderung abgelehnt?

Eine Namensänderung kann aus folgenden Gründen nicht bewilligt werden: Die Änderung des Familiennamens würde die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen. Der beantragte Vor- oder Familienname ist lächerlich, anstößig oder zur Kennzeichnung von Personen im Inland nicht gebräuchlich.

Welche Namensänderungen sind möglich?

Der Nachname kann durch Heirat, Scheidung, Adoption oder aus anderen Gründen durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden. Dies ist im Laufe des Lebens mehrfach möglich. Der Nachname, den Sie von Geburt an haben, bleibt allerdings immer bestehen.

Wird bei Namensänderung auch die Geburtsurkunde geändert?

Die Namenserklärung kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. Wirksam wird die Namensänderung mit der Entgegennahme des deutschen Geburtsstandesamtes. Nachdem der Geburtsregistereintrag verändert wurde, wird von dort auch eine Bescheinigung über die Namensänderung bzw. eine neue Geburtsurkunde ausgestellt.