Zuletzt aktualisiert am 9. August 2024
Wer ein Haus oder eine Wohnung mietet, muss für Schäden an der im Mietvertrag genannten Mietsache aufkommen, wenn er sie aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs, einer übermäßigen Beanspruchung, einer vorsätzlichen oder auch nur einer fahrlässigen Handlung verursacht hat.
Bei welchen Schäden haftet der Mieter?
Grundsätzlich haftet der Mieter für Mietsachschäden, die er - oder seine Gäste - verursachen. Er ist verpflichtet, die gemieteten Räume und Gegenstände in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und zu schützen. Heißt: Auch wenn es nicht die eigene Wohnung ist, muss gut darauf aufgepasst werden.
Wann muss der Vermieter für Schäden aufkommen?
Für echte Mietschäden müssen Mietparteien aufkommen. Eine entsprechende Regelung findet sich in § 280 Abs. 1 BGB. Demzufolge können Vermietende immer dann Schadenersatz verlangen, wenn Mietende eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzen.
Welche Schäden muss ich als Mieter zahlen?
Alles, was über die gewöhnliche Abnutzung hinausreicht, muss vom Mieter bezahlt werden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die durch einen nachteiligen Gebrauch oder mutwillig entstanden sind. Dazu gehören etwa Wasserschäden am Parkett durch ein zu feuchtes Putzen oder Risse im Fliesenboden.
Für welche Mängel muss der Mieter aufkommen?
Grundsätzlich gilt, dass Mieter für alle Schäden in der Mietwohnung haften, die sie selbst verursacht haben und die über eine normale Abnutzung hinausgehen. Umso wichtiger ist es für beide Seiten, beim Ein- und Auszug alle Mängel in einem Wohnungsübergabeprotokoll festzuhalten.
Mieter oder Vermieter - Wer zahlt bei Schäden in der Mietwohnung?
Welche Schäden sind vom Vermieter zu akzeptieren?
- Selbst gestrichene Wände. Der Vermieter muss akzeptieren, dass der Mieter im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen selbst ausführt. ...
- Kratzer auf dem Fußboden. ...
- Abnutzung in Badezimmer oder Küche. ...
- Keine Grundreinigung. ...
- Nachträgliche Mängel.
Welche Mängel muss der Mieter bezahlen?
Mietende müssen kleinere Mängel selbst beheben, kleinere Reparaturen selbst bezahlen und zum Beispiel den Ersatz von Glühbirnen oder Sicherungen selbst bezahlen. In vielen Mietverträgen steht sinngemäss «Vorbehalten bleibt die Behebung kleinerer Mängel, die dem Mieter obliegt».
Welche Reparaturen muss der Mieter selber bezahlen?
Einige Beispiele: tropfender Wasserhahn, Schäden am Duschkopf, Fenster- und Türverschlüsse, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen. Die Obergrenze für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres ist schriftlich im Vertrag festgehalten.
Was sind normale Mietschäden?
Typische Mietsachschäden sind beispielsweise ein Rotweinfleck auf einem Teppichboden, ein Sprung in einem Waschbecken durch einen Föhn, der versehentlich in das Becken gefallen ist, oder wenn der Hund oder die Katze des Mieters eine Innentür verkratzt hat. Besonders teuer können Leitungswasser- oder Brandschäden sein.
Was zählt als normale Gebrauchsspuren Wohnung?
Bei Übergabe der Wohnung muss der Vermieter normale Gebrauchsspuren hinnehmen. Kratzer im Boden oder Verfärbungen auf Fliesen oder Fugen sind keine Mängel und müssen nicht vom Mieter beseitigt werden. Außerdem muss die Übergabe einer Mietwohnung nur besenrein erfolgen. Gründlich geputzt werden muss also nicht.
Für welche Schäden muss der AN nicht aufkommen?
Kleine Kratzer oder Absplitterungen der Fliesen im Bad sind vom Vermieter bei der Wohnungsübergabe hinzunehmen. Gleiches gilt für einen verkalkten Duschkopf oder verfärbte Fugen. Für diese Gebrauchsspuren muss der Mieter nicht aufkommen, da sie im üblichen Maß unter die normale Abnutzung der Wohnung fallen.
Wer haftet für Schäden Mietwohnung?
Als Mieterin oder Mieter haften Sie für Schäden, die Sie selbst, Ihre Mitbewohner, Angestellte, Gäste, Hund und Katze oder andere Tiere verursachen. Schäden, die durch normale Abnützung entstehen, muss der Vermieter übernehmen.
Welche Schäden muss der Mieter beseitigen?
Im Fall deiner Mietwohnung werden in der Regel die Schäden, die du an der Wohnung selbst und an den gemieteten Möbeln verursachst, von der Privathaftpflicht übernommen. Falls du dich wunderst, was genau in deine Versicherungspolice gedeckt wird – such' einfach nach dem Begriff 'Mietsachschäden'.
Wer steht in Beweispflicht bei Schäden Wohnung?
Gemäß der Rechtsprechung muss der Vermieter, so Anhaltspunkte für Baumängel bestehen, z.B. nachgewiesene Kältebrücken an Wänden, beweisen, dass der Schimmel nicht durch Mängel an der Bausubstanz verursacht worden ist (so die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 05.10.2005, Az. VIII ZR 127/05).
Bis wann kann der Vermieter Schäden geltend machen?
Um solche Schadensersatzansprüche geltend zu machen, hat er - gerechnet ab der Wohnungsübergabe - 6 Monate lang Zeit. Danach ist der Anspruch verjährt. Dabei ist einzig und allein die Übergabe der Wohnung für den Beginn der 6-monatigen Verjährungsfrist ausschlaggebend.
Wann muss Mieter Schäden melden?
Weist die Mietsache einen Mangel auf oder sind Maßnahmen zum Schutz der Mietsache erforderlich, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern.
Für welche Schäden haftet der Mieter?
Eine Haftung des Mieter kommt laut Gesetz nur in Betracht, wenn dieser mutwillig oder aus Unachtsamkeit Schäden an der Wohnung oder den Geschäftsräumen verursacht. Hierfür hat er selbst einzustehen. Ebenso muss der Mieter für solche Schäden haften, die Personen aus seinem Haushalt an der Mietsache herbeiführen.
Für welche Schäden haftet der Mieter beim Auszug?
Mieter haften für Zeitwert
Sind trotz Sorgfalt Schäden entstanden, welche nicht unter die 'normale Abnutzung' fallen, muss der Mieter dafür aufkommen. Allerdings muss der Mieter lediglich für den Zeitwert und nicht für den Neuwert der beschädigten Sache bezahlen.
Was gilt als übermässige Abnutzung?
Übermässige Abnutzung: Sobald man sagen muss: «Da ist mir ein Missgeschick passiert», ist es wohl übermässige Abnutzung. Zum Beispiel ein Rotweinfleck auf dem Teppich oder von den Kindern verkritzelte Tapeten. Dafür muss der Mieter aufkommen.
Wer zahlt wenn der Mieter etwas kaputt macht?
Für Reparaturen aufgrund von Verschleiß und Abnutzung zahlt der Vermieter – rechtlich gesehen hat er die Pflicht, sich um Instandhaltungsmaßnahmen zu kümmern und die Kosten dafür zu tragen. Die Mietzahlungen decken solche Ausgaben ab.
Wer zahlt defekte Klospülung?
Ist die Toilette defekt, muss Ihr Mieter Ihnen das umgehend mitteilen. Sie als Vermieter müssen sich um eine zeitnahe Reparatur kümmern. Die Kosten für die Reparatur tragen Sie, sofern Ihr Mietern den Defekt an der Toilette nicht selbst verursacht hat.
Welche Kleinreparaturen muss der Mieter selbst bezahlen?
Typische Kleinreparaturen sind z.B. Defekte an den Strom-, Gas- und Wasserinstallationen, kaputte Thermostate, oder gerissene Rollladengurte.
Welche Reparaturen sind vom Mieter zu zahlen?
„Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten für Kleinreparaturen oder zur Beseitigung von Bagatellschäden selbst übernehmen muss“, erläutert Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB). Das bedeutet: Der Mieter muss nur dann für Reparaturen aufkommen, wenn es eine entsprechende Klausel gibt.
Welche Mängel muss der Mieter übernehmen?
Undichte Fenster, verschlissene Fußböden, feuchte Wände, Pilzbefall an der Decke und nicht zuverlässig funktionierende Heizungen oder Aufzüge sind gerichtlich anerkannte Mängel an der Mietsache. Mängel, die während der Mietzeit auftreten, müssen von Mietern unverzüglich mitgeteilt werden.
Welche Kosten muss der Mieter nicht zahlen?
Diese kosten dürfen Vermieter nicht umlegen
Einige Punkte gelten als nicht umlagefähige Nebenkosten und dürfen daher nicht auf der Nebenkostenabrechnung erscheinen. Dazu gehören z. B. Verwaltungskosten, Reparatur- und Renovierungskosten, Bankgebühren, Gewerbekosten und Rücklagen des Vermieters.