Wie teuer ist eine Namensänderung in der Schweiz?

Zuletzt aktualisiert am 29. Oktober 2024

4. Wir informieren Sie schriftlich über den Entscheid. Die Gebühren für die Namensänderung betragen in der Regel: Änderung des Vornamens: CHF 300.00.

Wie viel kostet eine Namensänderung in der Schweiz?

Kosten. Die Kosten für eine Namensänderung oder deren begründete Abweisung liegen in der Regel bei 600 Franken. Bei besonderem Aufwand können die Gebühren auch höher sein. Solange die beantragte Namensänderung nicht entschieden ist, ist jederzeit ein kostenfreier Rückzug möglich.

Kann man in der Schweiz seinen Namen ändern?

30 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches einer Person die Änderung des Namens bewilligen, wenn achtenswerte Gründe vorliegen. Der blosse Wille, den Namen zu ändern, genügt nicht. Es sind verständliche, nachvollziehbare und überzeugende Gründe anzuführen.

Wie viel kostet eine Nachnamenänderung?

Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen. Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen. Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.

Wie viel kostet die Namensänderung?

Diese belaufen sich bei einem schriftlichen Antrag auf 3,90 Euro und beim elektronischen Antrag auf 2,30 Euro. Außerdem sind die Kosten für die Namensänderung auf Ausweisen und Dokumenten zu beachten, die noch dazukommen.

Kann ich meinen Familiennamen ändern lassen? SRH Lawcast klärt auf

Wann ist eine Namensänderung kostenlos?

Gut zu wissen: Die Kosten für eine Namensänderung sind gesetzlich begrenzt, wobei die Änderung des Vornamens maximal 225 € und die des Nachnamens maximal 1.022 € kosten darf. Beachten Sie jedoch, dass selbst wenn Ihr Antrag auf Namensänderung nicht genehmigt wird, Sie dennoch einen Teil der Gebühren zahlen müssen.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Namensänderung?

Die Bearbeitungszeit für die Registrierung der Namensänderung in Deutschland beträgt im Regelfall mehrere Wochen bis ca. sechs Monate; in Ausnahmefällen, insbesondere bei Namenswahl nach aus- ländischem Recht, auch länger.

Was ist ein wichtiger Grund für eine Namensänderung?

Gründe für die Änderung des Familiennamens können sein: Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben. Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehend behindern.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Namensänderung?

Für eine Namensänderung beim Standesamt benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
  • Ein gültiges Ausweisdokument, z. B. ...
  • gegebenenfalls die Geburtsurkunden der Kinder,
  • eine Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Wohnsitzes und.
  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder die Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde.

Kann ich als Erwachsener meinen Nachnamen ändern?

Eine Beliebigkeit zur Namensänderung besteht nicht. Grundsätzlich beurteilt sich der Name einer Person nach den privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach kommt eine Namensänderung nur in einigen Ausnahmefällen, wie etwa im Falle einer Eheschließung, Scheidung oder Adoption, in Betracht.

Kann ich meinen Nachnamen in der Schweiz ändern?

In der Schweiz gilt der Grundsatz der Unveränderlichkeit des Namens. Das bedeutet, dass der einmal erworbene Vor- und Nachname einer Person nicht mehr geändert werden kann . In Ausnahmefällen und auf Antrag der betroffenen Person kann jedoch ein Verfahren zur Namensänderung eingeleitet werden.

Kann ich den Nachnamen meiner Mutter in der Schweiz annehmen?

Der Elternteil, der die elterliche Sorge hat, kann ein Namensänderungsgesuch im jeweiligen Wohnsitzkanton einreichen. Allerdings müssen hierfür „achtenswerte Gründe“ vorliegen. Dabei ist das Bedürfnis des Kindes, den gleichen Nachnamen wie der sorgeberechtigte Elternteil zu tragen, ausreichend.

Kann man seinen Nachnamen beliebig ändern?

Gründe für Namensänderungen

Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familienname oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Kann man in der Schweiz seinen Nachnamen ändern?

Wenn Ihr Vorname oder Ihr Familienname Ihnen Nachteile bringt, können Sie diesen ändern lassen. Dazu müssen Sie ein Gesuch stellen. Wenn Sie im Kanton Bern wohnen, können Sie eine Namensänderung bei uns beantragen, ausserhalb müssen Sie Ihr Gesuch an die Behörde Ihres Wohnkantons stellen.

Kann man zwei Nachnamen in der Schweiz haben?

Neu sollen auch die Kinder einen Doppelnamen tragen können, unabhängig davon, ob ihre Eltern miteinander verheiratet sind. Seit dem Jahr 2013 müssen sich Ehepaare bei der Heirat entscheiden, ob sie ihren jeweiligen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten. Doppelnamen sind nicht mehr zulässig.

Kann ich meinen Nachnamen ändern, ohne zu heiraten?

Geltendes Recht: Eine anlasslose bürgerlich-rechtliche Namensänderung ist nicht möglich. Voraussetzung für eine bürgerlich-rechtliche Namensänderung ist ein familienrechtliches Ereignis wie etwa Ehe, Scheidung oder Annahme als Kind.

Was kostet es, den Nachnamen zu ändern?

Die Gebühren berechnen sich bundeslandabhängig und können je nach Art der Namensänderung (Änderung eines Familiennamens und/oder eines Vornamens) bis zu 1.500 EUR betragen. Eine verlässliche Auskunft über die genauen Gebühren, kann Ihnen ausschließlich die zuständige Behörde geben.

Kann ich meinen Namen im Ausland ändern?

Namensänderung im Ausland

Wer eine willkürliche Namensänderung nach deutschem Recht nicht erreichen kann, versucht dies oft im Ausland. Das Namensrecht anderer Staaten ist oft flexibler gegenüber Änderungen. Eine im Ausland anerkannte Namensänderung wird aber in Deutschland nicht ohne weiteres anerkannt.

Was ist bei einer Namensänderung zu beachten?

Checkliste Namensänderung Hochzeit
  1. Beantragung neuer Ausweisdokumente. ...
  2. Beglaubigte Kopien der Heiratsurkunde anfertigen. ...
  3. Textvorlage anfertigen und Mitteilungen versenden. ...
  4. Namensänderung mit persönlichem Erscheinen. ...
  5. Namensänderung ohne viel Aufwand.

Wann wird eine Namensänderung abgelehnt?

Eine Namensänderung kann aus folgenden Gründen nicht bewilligt werden: Die Änderung des Familiennamens würde die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen. Der beantragte Vor- oder Familienname ist lächerlich, anstößig oder zur Kennzeichnung von Personen im Inland nicht gebräuchlich.

Wie lange dauert die Namensänderung?

Die Dauer des Verfahrens ist unterschiedlich, je nach Bundesland kann mit ca. sechs Monaten gerechnet werden. Für eine Namensänderung – egal ob Vor- oder Nachname – muss ein wichtiger Grund bestehen, der die Namensänderung rechtfertigt (vgl. § 3 Namensänderungsgesetz).

Unter welchen Umständen darf man seinen Nachnamen ändern?

Es gelten die all- gemeinen bürgerlich-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten zur Änderung von Familiennamen. Nach bürgerlichem Recht kann der Familiendoppelname nach einem familiä- ren Ereignis wie etwa Ehe, Scheidung oder Annahme als Kind geändert und gegebenenfalls auch wieder abgelegt werden.

Wie beantragt man eine Namensänderung?

Wo Sie die Namensänderung beantragen können? Beim örtlichen Standesamt. Liegen triftige Gründe oder eine grundsätzliche Berechtigung vor, den Nachnamen zu ändern, so können Sie stets bei dem örtlich zuständigen Standesamt die Namensänderung beantragen.

Wie schreibt man einen Antrag auf Namensänderung?

Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag und geben Sie dabei an:
  1. Ihren vollständigen Namen und Ihre Geburtsdaten.
  2. Ihre Adresse, gerne zusätzlich Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.
  3. Ihre Staatsangehörigkeit.
  4. Begründung des Namensänderungwunsches.

Wer muss einer Namensänderung zustimmen?

Ist Ihr Kind älter als 5 Jahre, muss auch das Kind der Namensänderung zustimmen. Wenn Sie den anderen Elternteil nach der Geburt heiraten und einen gemeinsamen Ehenamen führen, wird dieser Ehename automatisch der Familienname des Kindes. Ist das Kind 5 Jahre oder älter, muss es auch hier der Namensänderung zustimmen.